Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2015-03-10
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-10
Wortprotokoll
Die Mehrheit unserer Fraktion folgt dem Bundesrat respektive der Minderheit III (Gasche). Wir sind klar gegen eine Erhöhung des soziodemografischen Lastenausgleichs. Wir sind der Meinung, dass Zentrums- und zusätzliche soziodemografische Lasten innerkantonal geregelt werden müssen. Unsere Fraktion hat sich sehr intensiv und sorgfältig mit diesem Thema befasst. Unserer Überzeugung nach ist es auch richtig, dass der Finanz- und Lastenausgleich unter dem Gedanken der Solidarität weiterverfolgt wird. Der Vorschlag des Bundesrates geht dabei in die richtige Richtung. Er stützt sich auf das Ergebnis des Wirksamkeitsberichtes, der klar aufgezeigt hat, dass der Ressourcenausgleich das angestrebte Mindestausstattungsziel in der laufenden Periode mehr als erreicht.
Ich darf Sie in diesem Zusammenhang an das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich erinnern, in dem in Artikel 6 festgehalten wird, dass die massgebenden eigenen Ressourcen jedes Kantons pro Einwohner bei mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts liegen sollen. Dieses Ziel wurde erreicht. Der NFA funktioniert. Es ist richtig, dass der Ausgleichsmechanismus im Geiste des Gesetzes gehandhabt wird. Dementsprechend hat der Bundesrat auch die Grundbeiträge für die nächste Periode sowohl beim geografisch-topografischen als auch beim soziodemografischen Lastenausgleich angemessen festgelegt.
Wir stufen die Bedeutung des NFA für die Zukunft des Föderalismus als sehr gross ein. Der NFA verkörpert unseres Erachtens ein gesundes Mittelmass zwischen Steuerwettbewerb und dem Bedürfnis nach Ausgleich. Damit können wir den Steuerwettbewerb auf eine vernünftige Basis stellen, ohne dass dabei die Eigenverantwortung der Kantone untergraben wird. Wir als Parlament müssen aber aufpassen, dass wir diesen Föderalismus nicht durch unsere gesetzgeberische Arbeit schwächen, tendieren wir doch sehr häufig dazu, Kompetenzvermischungen vorzunehmen, obwohl der NFA ursprünglich auch eine klare Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen beinhaltete.
Unsere Fraktion sieht keine Notwendigkeit, an der Aufteilung des geografisch-topografischen und des soziodemografischen Lastenausgleichs zu je 50 Prozent etwas zu ändern. Dieses System hat sich bewährt, es war ein Commitment. Auch von daher sind wir gegen eine einseitige Erhöhung des soziodemografischen Teils, zumal es zwei verschiedene Systeme sind, das eine ist ein Ausgleichssystem für nichtvorhandene Ressourcen, das andere ist ein Ausgleichssystem für Lasten. Diese Bereiche sind nicht direkt miteinander verbunden. Entsprechend müssen allfällige Massnahmen innerhalb des Systems selbst getroffen werden. Wie gesagt, das heutige System hat sich bewährt. Zusätzliche innerkantonale Lasten wie zum Beispiel Zentrumslasten oder soziodemografische Lasten müssen letztlich auch innerkantonal geregelt werden. Diesbezüglich lässt sich eine einseitige Erhöhung dieser Abgeltung im Rahmen des NFA nicht rechtfertigen. Es ist eine Vermischung der Systeme.
Wir bitten Sie also, dem Bundesrat und der Minderheit III zu folgen.