Fischer Roland · Nationalrat · 2015-03-10
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2015-03-10
Wortprotokoll
Meine Minderheit II hat grundsätzlich vorgesehen, dass die Mittel, welche man bei einer Reduktion des Lastenausgleichs im Bundeshaushalt quasi gewinnt, in den soziodemografischen Lastenausgleich fliessen sollen. Es ist so, es handelt sich hier natürlich nicht um kommunizierende Röhren, die technisch miteinander verbunden sind; es gibt keine rechtliche Bestimmung, die sagt, wie gross der Gesamtbeitrag des Bundes sein soll und dass man hier eine Beziehung zwischen Ressourcen- und Lastenausgleich machen soll, und das ist auch richtig so. Es ist aber so, dass wir bei der Einführung des Finanzausgleichs, das heisst beim Übergang zum neuen System, eine Globalbilanz gehabt haben. Dort hat man den Gesamtbetrag des Bundes so festgelegt, dass der Ressourcen- und Lastenausgleich, der Beitrag des Bundes, so hoch ist wie die Nettobelastung der Kantone aus der Aufgabenentflechtung. Deshalb hat man damals so quasi eine Art Gesamtsumme für den Finanzausgleich festgelegt.
Es ist schon nicht so, dass man jetzt sagen kann, man müsse die Beiträge immer auf diesen Globalbilanzbetrag ausrichten, aber man hat sich doch bis zu einem gewissen Grad auf ein Grundmass, eine Grunddotation des Finanzausgleichs festgelegt. Deshalb gibt es durchaus Gründe dafür, zu sagen, man möchte den Gesamtbeitrag des Bundes nicht reduzieren. Es gibt auch noch andere Gründe, welche dafür sprechen würden, beispielsweise haben wir sowohl beim ersten wie beim zweiten Wirksamkeitsbericht festgestellt, dass die Dotation des soziodemografischen Lastenausgleichs, wenn man die Sonderlasten berechnet und bemisst, eigentlich höher sein sollte.
Mein Minderheitsantrag hat in diesem Kontext, wenn man die Haushaltsneutralität für den Bundeshaushalt betrachtet, einen sehr starken Zusammenhang mit meinem Minderheitsantrag in der Vorlage 1. Dieser Minderheitsantrag wurde ja jetzt abgelehnt, das heisst, die Mehrheit hat obsiegt; deshalb macht mein Minderheitsantrag rein rechnerisch betrachtet eigentlich keinen Sinn mehr. In diesem Sinn ziehe ich den Antrag meiner Minderheit II zur Vorlage 2 zurück.