Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-03-10
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-03-10
Wortprotokoll
In Artikel 86 Absatz 2 der Bundesverfassung ist festgehalten, dass für Anhänger auch eine Abgabe bezahlt werden muss - obwohl sie sich nicht ohne Zugfahrzeug auf der Nationalstrasse bewegen können. Es ist nicht möglich, die Anhänger einfach abzukoppeln und sie allein oder überhaupt nicht mehr fahren zu lassen und von der Abgabe zu befreien. Wir haben aber gesagt: Wenn man mit einer E-Vignette operieren würde, könnte man mit einem an das Kontrollschild gebundenen System eine Lösung für Wechselschilder finden. Mit einer E-Vignette wäre das möglich, nicht aber mit dem heutigen Klebesystem. Wir haben darauf auch im Rahmen der verschiedenen Botschaften hingewiesen, die wir verabschiedet haben. Sie erinnern sich an die Diskussion über eine Erhöhung des Preises für die Vignette.
Wir stellen einfach fest, dass es mit dem heutigen System der fahrzeuggebundenen Klebevignette nicht möglich ist, die Wechselschilder-, die Motorräder- oder die Anhängerproblematik im Speziellen zu lösen. Wir sind aber damit einverstanden, dass Sie auch Anhänger und Wechselschilder einbeziehen, wenn Sie über die E-Vignette diskutieren. Dann liessen sich Lösungen finden. Hingegen lehnen wir einen Systemwechsel nur zur Lösung der Wechselschilderproblematik ab. Ein solcher Schritt hilft uns nicht weiter. Wir müssen das System dann wirklich wechseln und mit verschiedenen Tarifen operieren, mit Tarifen für Wechselschilder, für Anhänger und für die Fahrzeugnutzung über eine gewisse Zeit, also mit Kurzzeit- und Langzeitvignetten, eigentlich mit allem, worüber wir schon diskutiert haben. Unter diesem Vorbehalt wären wir mit einem Systemwechsel einverstanden, nicht aber mit einem Systemwechsel nur zur Lösung der Wechselschilderproblematik. Das wäre nicht der richtige Schritt.