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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-06-02

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-06-02

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, diese Massnahme umzusetzen. Es geht ja nicht darum, dass sich der Bund im Bereich des Kulturgüterschutzes überhaupt nicht mehr beteiligen würde. Wir sind unverändert beteiligt an der Erstellung, Erneuerung und Ausrüstung von Kulturgüterschutzräumen; das ist unbestritten. Der Bund wird auch den Fachdienst Kulturgüterschutz wie bis anhin weiterführen. Er wird neu auch zur Ausbildung des Personals kultureller Institutionen beitragen. Er übernimmt also zu Recht sehr viele Aufgaben im Bereich Kulturgüterschutz.

Verzichten möchten wir auf die Beiträge an die Sicherstellungsdokumentation. Dort ist die Regelung, dass der Bund maximal 20 Prozent der Kosten von ausgewählten Projekten übernimmt; das kostet ihn jetzt 700 000 Franken. Die Kantone tragen in diesem Bereich Sicherstellungsdokumentation 3,5 Millionen Franken. Wenn ich "die Kantone" sage, dann betrifft dies die Kantone, die Gemeinden und die Stiftungen, die diese Kosten tragen. Wir sind der Meinung, dass die Kantone durchaus in der Lage sind, diesen kleinen Zusatz selbst zu übernehmen. Das ist wirklich eine Bagatellsubvention - in dem Sinne, wie dies der Präsident der Finanzkommission gesagt hat. Wenn ich sehe, dass wir die Kantone mit dem KAP, das wir Ihnen vorlegen, praktisch nicht belasten, dass wir diese Kürzung um 700 Millionen Franken praktisch ohne Beeinträchtigung oder Belastung der Kantone umsetzen, dann scheint es mir mehr als gerechtfertigt zu sein, dass sie diese 700 000 Franken übernehmen.

Ich bitte Sie, diese Massnahme umzusetzen.

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