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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-06-02

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-06-02

Wortprotokoll

Herr Ständerat Hefti sagt zu Recht, dass diese Bestimmung, die eine Rahmenbestimmung ist, die im Moment noch keinen materiellen Inhalt hat, nicht in der Vernehmlassung war. Das ist ein Nachteil - nur: Die Vernehmlassung hat 2013 stattgefunden. Auch wenn wir diese Bestimmung schon 2014 in die Botschaft eingebaut hätten, hätte die Vernehmlassung für sie nicht nachgeholt werden können.

Die Entwicklung ist gerade in diesem Bereich sehr schnell vor sich gegangen. Die EU und die USA setzen ihre überarbeitete Regulierung in ihren Warenterminmärkten jetzt um. Die EU hat festgelegt, dass die Bestimmungen betreffend die Positionslimiten für spekulative Geschäfte von den Mitgliedstaaten bis Mitte 2016 in die Gesetzgebung aufgenommen und dass sie bis Mitte 2017 in Kraft gesetzt werden müssen.

Sie sagen jetzt: Wir können damit noch in einem späteren Gesetzgebungsprozess kommen. Das kann man immer tun; das ist so. Nur, der Gesetzgebungsprozess in der Schweiz dauert etwas länger als in anderen Ländern. Das ist kein Nachteil, das heisst aber einfach, dass man wieder unter Druck kommen könnte. Ich verwahre mich gegen den Vorwurf, diese Regulierung sei ein indirekter Gegenentwurf zur Initiative "Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!" Das ist überhaupt nicht der Fall, sondern es geht um die Beobachtung der Entwicklung, wie sie jetzt stattfindet. Es geht darum zu beobachten, was in der EU stattfindet, was 2016 und 2017 umgesetzt werden soll, und es geht darum zu beobachten, was in den USA stattfindet. Es geht auch um die Überlegung: Was passiert, wenn wir nicht mindestens in diesem Rahmen etwas in die Gesetzgebung aufnehmen? Wollen wir wirklich zum Umschlagplatz für Warenderivate werden, die in anderen Räumen nur unter Beachtung gewisser Vorschriften, bei uns aber völlig frei gehandelt werden könnten? Diese Situation haben wir schon einmal gehabt. Wir befinden uns hier in einem anderen Bereich.

Wir sind der Auffassung: Wenn wir jetzt diese Rahmengesetzgebung aufnehmen, die ja noch keine materielle Gesetzgebung ist, dann können wir auch präventiv bereits zum Ausdruck bringen, dass es nicht sinnvoll ist, den Markt in die Schweiz zu verlagern - es ist ja ein sehr beweglicher, mobiler Markt -; denn wir hätten die Möglichkeit, entsprechende Regelungen zu beschliessen.

Wie bereits gesagt, es geht hier nur um eine Rahmengesetzgebung; sie sagt noch gar nichts darüber aus, ob man die Bestimmungen umsetzt, wann man sie umsetzt, wie man sie umsetzt. Wir haben verschiedentlich gesagt, dass die Ausführung - auch im Parlamentsgesetz stehen jetzt neue Bestimmungen - in einer Verordnung erfolgen würde, die in die Vernehmlassung ginge. Es wäre also eine Verordnung, die in der Vernehmlassung diskutiert werden könnte und die Sie auch im Parlament diskutieren. Von daher braucht es diese gesetzliche Grundlage, um vorausschauend politisch tätig zu sein. Sie sagen uns zu Recht immer wieder, man solle möglichst wenig Aufwand verursachen, man solle den administrativen Aufwand und auch den Gesetzgebungsaufwand verkleinern. Das können wir hier machen.

Jetzt möchte ich Ihnen doch noch etwas sagen, weil auch erwähnt wurde, die Branche sei hier anderer Auffassung. Ich möchte Sie an das Schreiben der Swiss Trading and Shipping Association erinnern, das möglicherweise Sie alle, aber sicher die Mitglieder der Kommission und auch ich erhalten haben. Die Swiss Trading and Shipping Association steht nun wirklich nicht im Verdacht, irgendetwas mit der Initiative am Hut zu haben, die zur Diskussion steht. Es ist vielmehr eine Branchenorganisation, die sich für den freien Zugang zu den Märkten interessiert und sich um diesen kümmert. Sie sagt ganz klar, es sei wichtig, dass dieser Rahmen besteht, ohne dass wir bereits eine Ausführungsgesetzgebung haben. Sie hat in diesem Schreiben auch klar aufgezeigt, was nachher die Voraussetzungen für eine allfällige Regulierung sind.

Auch wir haben klar zum Ausdruck gebracht, was der Rahmen sein muss. Beispielsweise ist es beim territorialen Anwendungsbereich wichtig, das wurde heute auch gesagt, dass es um die Nettopositionen geht, um nichts anderes, und dass die Konsultation der Marktteilnehmer im Rahmen einer Vernehmlassung stattzufinden hat. Das ist alles selbstverständlich.

Ich verstehe nicht, dass Sie diesen Rahmen jetzt nicht schaffen wollen. Da verstehe ich Herrn Ständerat Hefti nicht; Sie sind sonst auch nicht für übermässige Umläufe, Regulierungen und Zusatzschlaufen, die Kosten und Aufwand verursachen und am Ende des Tages wenig bringen. Wir hätten uns in verschiedenen Bereichen Ärger ersparen können, wenn wir etwas mehr Mut gehabt hätten, den Mut, halt auch etwas vorausschauend zu planen. Man hätte keine Detailregelungen machen oder - wie soll ich sagen? - ohne Not vorauseilen müssen; man hätte einfach vorausschauend gefragt, wie die Situation in zwei Jahren aussieht. Meines Erachtens können wir in diesem Bereich heute schon sagen, wie die Situation aussehen könnte und was wir für eine Grundlage brauchen, um ihr dann auch adäquat zu begegnen.

Ich möchte Sie bitten, diese Regulierung aufzunehmen, aber noch nicht umzusetzen. Ob wir das überhaupt machen müssen oder nicht, wird sich dann zeigen.