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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-06-08

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-06-08

Wortprotokoll

Ich denke, ich kann es kurz machen. Die Rechnung wurde ausgeleuchtet, und sie betrifft ja ohnehin die Vergangenheit, die wir noch einmal Revue passieren lassen. Wir haben mit einem - ich denke, das darf man sagen - kleinen Minus abgeschlossen, einem Minus von 124 Millionen Franken, d. h. von 0,2 Prozent der Ausgaben. Budgetiert war ein Überschuss von 121 Millionen Franken. Wenn man dann jedoch sieht, dass der ausserordentliche Haushalt Einnahmen von 213 Millionen Franken gebracht hat, erkennt man, dass der Abschluss eigentlich eine rote bzw. schwarze Null zeigt.

Wir haben nach wie vor einen strukturellen Überschuss gehabt, im letzten Jahr von 259 Millionen Franken. Die Defizite oder das schlechtere Rechnungsergebnis im Vergleich zu dem, was budgetiert wurde, kommen vor allem von der Einnahmenseite her. Die direkte Bundessteuer lag nur leicht über dem Niveau von 2009; sie brachte 2,1 Milliarden Franken weniger als budgetiert.

Es stellt sich natürlich die Frage, was die Begründung ist. Wir werden das bis Ende Juni noch etwas besser aufarbeiten können. Wenn man die Daten der Kantone aufgearbeitet hat, sieht man, dass es immer Daten sind, die drei Jahre zurückliegen. Das macht die ganze Sache etwas anforderungsreich. Was man heute sagen kann, und das hat der Präsident der Finanzkommission bereits gesagt, ist, dass bei der Gewinnsteuer die Verlustvorträge über Jahre ein Grund sind - das kann man sagen. Dann hat die anhaltende Frankenstärke, die die Margen sehr stark schon ab dem Jahr 2011 - nicht erst jetzt - gedrückt hat, auch Schwierigkeiten gebracht. Dazu kommt, dass sich das internationale Steuerumfeld verändert hat. Das hat dazu geführt, dass in den letzten Jahren weniger Neuansiedlungen stattgefunden haben, als man eigentlich gemeint hat.

Bei der Einkommenssteuer natürlicher Personen sieht man, dass die hohen Einkommen weniger stark gewachsen sind, als es in den früheren Jahren der Fall war. Man hat bisher immer davon ausgehen können, dass diese Einkommen mehr wachsen als das Bruttoinlandprodukt. Das war jetzt nicht der Fall. Bei den natürlichen Personen sieht man dann auch, dass die beiden Steuerreformen durchgeschlagen haben; ich spreche ausdrücklich von den beiden Steuerreformen. Auch die Reform der Familienbesteuerung, die 2011 in Kraft gesetzt worden ist, hat also durchgeschlagen und mehr Mindereinnahmen produziert, als man vor Jahren errechnet hat. Auf der anderen Seite haben wir dann die Unternehmenssteuerreform mit der Dividendenbesteuerung und mit dem Kapitaleinlageprinzip. Beides hat zu höheren Mindereinnahmen geführt, als angenommen wurde. Wir haben von wenigen Kantonen sehr gute Zahlen vorliegen. Wir müssen schauen, dass wir von den anderen auch noch ein bisschen detailliertere Zahlen erhalten. Wir fragen sie ab und versuchen, bis Ende Juni dann etwas besser über die Einnahmenentwicklung Bescheid geben zu können.

Dies ist für uns auch wichtig, damit wir sehen, wie es weitergehen kann, und damit wir die Planung machen können. Das, was jetzt 2015 auf der Einnahmenseite hereinkommt, ist ja dann die Planungsbasis für die nächsten Jahre, auch für die Legislaturfinanzplanung, und ist darum auch wichtig.

Auf der Ausgabenseite sind die Budgetunterschreitungen auch viel höher ausgefallen, als wir gewohnt sind. Der zehnjährige Durchschnitt liegt bei minus 1,8 Prozent. Wir hatten letztes Jahr 3,2 Prozent weniger Ausgaben als budgetiert, auch dort gab es also einen grossen Unterschied. Es waren da die Zinsausgaben, weiter lag es an der Ablehnung des Gripen-Fonds, d. h., wir haben ihn nicht eingerichtet. Dann lag es an den Folgen der Masseneinwanderungs-Initiative: Wir konnten beim Forschungsprogramm Horizon nicht mitmachen, wir konnten da nicht starten. Verschiedene andere Programme sind sistiert. Die Mittel, die ursprünglich für diese Bereiche gedacht und auch budgetiert waren, wurden vorläufig nicht gebraucht, was dann die Ausgabenseite natürlich auch reduziert hat.

Wenn wir das laufende Jahr 2015 anschauen, dann sehen wir, dass die Einnahmen und die Ausgaben in ähnlichem Mass unter dem Budget liegen werden wie im Jahre 2014; wir werden also eine Wiederholung haben. Die direkte Bundessteuer stagniert sehr stark. Das ist dann der Basiseffekt für die folgenden Jahre, d. h., wir sind für das Jahr 2016 sehr stark gefordert. Der Bundesrat hat bereits eine Standortbestimmung gemacht und auch Bereinigungsmassnahmen getroffen. Wir werden Ihnen das Budget 2016, wenn das KAP vollumfänglich umgesetzt wird - davon gehe ich jetzt wirklich aus und hoffe es auch -, mit noch zwei, drei zusätzlichen Massnahmen schuldenbremsenkonform vorlegen können.

Wir haben dann aber eine weitere grosse Herausforderung für die nächsten Jahre, für 2017 und 2018, bis ins Jahr 2019: Wir haben noch einmal einen zusätzlichen Bereinigungsbedarf von rund einer Milliarde Franken pro Jahr. Sie sehen also, dass das uns noch stark fordern wird.

In der Zwischenzeit sind wir auch daran zu analysieren, welche zusätzlichen Folgen dann noch die Frankenaufwertung hat. Was uns dort natürlich vor allem beschäftigt, ist die tiefe Teuerung, die auf der Einnahmenseite äusserst starke Spuren hinterlässt. Die tiefe Teuerung wird im Gegensatz zur Wirtschaftsentwicklung im Konjunkturfaktor der Schuldenbremse nicht abgebildet. Das heisst, diese tiefe Teuerung ist dann eben schuldenbremsenrelevant, da müssen wir schauen, dass wir diese Einsparungen machen können.

Ich habe es gesagt: Wir rechnen damit, dass wir 2017, 2018 jeweils noch rund eine Milliarde Franken an zusätzlichen Einsparungen machen müssen. Das ist sehr schwierig, aber es ist machbar, das möchte ich Ihnen auch sagen. Wenn alle in die gleiche Richtung ziehen - und ich werde in diesem [PAGE 419] Zusammenhang gleich noch etwas zu den Nachtragskrediten sagen -, wird es auch möglich sein, dies in einem geordneten Mass mit geordneten Lösungen umzusetzen. Der Bundesrat wird Ende Juni über das weitere Vorgehen und über den Legislaturfinanzplan 2017-2019 diskutieren. Wir werden dann auch die Ergebnisse der Abklärung bei den Kantonen über die Einnahmenseite der Jahre vor 2014 vor uns haben, sodass wir etwas stärker gesicherte Zahlen zur Verfügung haben, wenn wir im September mit Ihnen in der Kommission in die Budgetdiskussion einsteigen werden.

Gestatten Sie mir, dass ich, da keine Minderheitsanträge zu den Nachträgen bestehen, etwas dazu sage, dies im Wissen darum, wie gross die Chancen sind, dass Sie sich anders entscheiden werden. Aber ich möchte es trotzdem gesagt haben, wenn man sich nun schon Gedanken macht angesichts der schwierigen Situation, in der wir uns befinden. Auch 10 oder 20 Millionen Franken, wenn es denn viele Male so viel Geld ist, können sich auf die Lage auswirken. Aber das ist nicht das Thema der Diskussion, sondern es lautet vielmehr: Sind solche Zusatzausgaben bei den Nachträgen wirklich begründet und notwendig oder eben nicht?

Nehmen wir einmal die Position "'Jugend und Sport'-Aktivitäten und Kaderbildung" und das, was Sie dort vorschlagen, nämlich eine zusätzliche Aufstockung, die über das hinausgeht, was wir tun. Wir haben beim Budget ja gesagt, dass wir für das Schuljahr 2014/15 einen Nachtragskredit vorschlagen - das Schuljahr hört Ende August 2015 auf. Wir möchten diesen Zusatzkredit nun bis Ende dieses Jahres verlängern. Damit haben wir im Budget wieder dieselbe Diskussion, denn das Schuljahr beginnt auch 2016 nicht am 1. Januar, sondern wieder Ende August/Anfang September. Man hat das neue Sportförderungsgesetz nicht von ungefähr auf den 1. Oktober 2012 in Kraft gesetzt - man setzt sonst Gesetze nicht mitten im Jahr und schon gar nicht gegen Ende Jahr in Kraft, auch nicht gerade auf das nächste Jahr. Das geschah aber gerade darum, um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wonach die Schuljahre abgerechnet werden müssen, auch bei "Jugend und Sport". Wir haben damals ja das System gedreht und sind übergegangen von Beträgen, die pauschaliert ausgerichtet worden sind, auf aktivitätsbasierte Erträge, bei denen es eine Rolle spielt, wie viele Kinder und Jugendliche einen Kurs besuchen. Es ist aus der Optik der Kinder und Jugendlichen viel besser, wenn sie nicht alleine im Kurs sind, sondern noch ein paar andere Kinder und Jugendliche dabei sind. Man hat dann gesehen, dass mit diesem System die Mittel tatsächlich anders nachgefragt werden. Wenn man jetzt mit dem neuen System nach der alten Art berechnet, bezahlt man viel zu viel.

Darum haben wir auch gesagt, dass man zurückfahren müsse. Man muss diesen aktivitätsbasierten Ansatz wählen. Das hat man damals mit den Kantonen auch so abgemacht, das möchte ich auch sagen. Was das für Konsequenzen hat, wussten alle, als man am 1. Oktober 2012 umstellte. Man hat dann gesagt, dass man ein Übergangsjahr mache. Jetzt sind wir drei Jahre später immer noch im Übergangsjahr. Wenn Sie das bis Ende 2015 verlängern und dann wieder, habe ich keine grosse Zuversicht, dass man einmal das System, das man auf den 1. Oktober 2012 eingesetzt hat, auch tatsächlich umsetzen wird. Das ist, ich weiss es, ein politischer Entscheid und vier oder fünf Monate vor den Wahlen auch kein einfacher. Aber man hat sich entschieden, diesen Weg zu gehen, und ich denke, es macht durchaus auch Sinn.

Dasselbe gilt bei der Position "Ausfuhrbeiträge landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte". Auch dort haben wir darüber diskutiert, dass man als Übergangslösung jetzt einmal 20 Millionen Franken zusätzlich spricht. Sie wollen mehr hineingeben. Ich möchte Sie einfach daran erinnern, dass die absolute Limite bei 114 Millionen Franken liegt; das ist die WTO-Limite. Es gibt dann nicht mehr die Möglichkeit, noch einmal aufzustocken. Vor ein paar Jahren hat der Bundesrat im Rahmen der WTO die Erklärung abgegeben, dass man diese Beiträge abbauen wolle. Sie sehen die Kurve in den letzten Jahren. Auch dieser Nachtragskredit ist, wie "Jugend und Sport", an sich begründbar und auch für einen guten Zweck. Aber die Frage ist, ob wir uns das alles wirklich weiterhin in der Art und Weise leisten können.

Auch wenn Sie jetzt also keinen Minderheitsantrag haben, bleibe ich beim Nachtrag I bei den Anträgen des Bundesrates.

[VS]

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