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Hösli Werner · Ständerat · 2015-06-08

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-08

Wortprotokoll

Vielleicht zuerst zur Ausgangslage: Die Sparkasse Bundespersonal wurde als Instrument zur Mittelbeschaffung des Bundes sowie als personalpolitische Massnahme zur Förderung des Sparens geschaffen. Wir sind uns einig: Diese zwei Gründe haben sich zwischenzeitlich überholt. Es ist dem Bund heute ein Leichtes, an Mittel heranzukommen, und das auch nachhaltig. Das Sparen ist bei Banken, Versicherungen und mit Glück auch an der Börse möglich; da braucht es keine Bundessparkasse. Somit fehlen faktisch die Gründe, die eine Sparkasse für das Bundespersonal und sein näheres Beziehungsfeld nötig machen. Vielmehr ist es so, dass diese Sparkasse als Bank gilt und die immer ausgedehnteren regulatorischen Bestimmungen entsprechend einzuhalten hat, sei dies bezüglich Geldwäschereigesetz oder sei dies bezüglich der hohen Anforderungen an IT- und Geschäftsprozesse samt Governance. So kommt es ja auch nicht von ungefähr, dass der Bund bereits heute die IT-Prozesse samt Bankengeschäfts- und Supportprozessen ausgelagert hat, um nicht zu sagen auslagern musste.

In einer sachlichen Beurteilung ist schnell klar: Der Nutzen schwindet respektive verschwindet, aber die Risiken steigen. Deshalb ist in dieser Sache meines Erachtens unbedingt die Ausstiegsstrategie zu verfolgen. Es sei eine Bundesaufgabe, eine Bank für staatsangestellte Sparer zu betreiben - das kann wohl auch kaum herbeigeredet werden. Falls das trotzdem jemand behauptet, gäbe es ja mit der Postbank eine andere bundeseigene Möglichkeit.

Was also bewegt den Bundesrat dazu, an dieser Sparkasse festzuhalten? Zum einen verweist er auf die nachhaltig vorteilhafteren Finanzierungskosten im Vergleich zur Beschaffung am Geld- und Kapitalmarkt und zum andern auf die Unabhängigkeit gegenüber in- und ausländischen Investoren. Die Spareinlagen werden gemäss siebenjährigen Bundesobligationen verzinst. Der aktuelle Zinssatz beträgt gemäss separatem Bericht 0,5 Prozent. Ich finde es etwas mutig, hier von vorteilhafter Finanzierung zu sprechen, zumal die Kontoguthaben nicht langfristige Finanzierungen sind, sondern immer auch deren Refinanzierung sichergestellt sein muss. Jeder Sparer muss auf seine Spareinlagen zugreifen können.

Nach meiner Ansicht erschwert diese Sparkasse die Planung der Bundestresorerie sowie deren Arbeitsprozesse. Zinsmässig ist im heutigen Umfeld kein Vorteil für den Bund erkennbar. Da könnte man sich jetzt und zukünftig wohl besser finanzieren. Sich hier auf die Zinsvorteile in den letzten vierzig Jahren zu berufen ist nach meiner Ansicht fehl am Platz. Zudem steigen für den Bund, wie schon erwähnt, die operativen Risiken immer weiter an. Darauf können wir uns auch zukünftig mit Sicherheit verlassen. Der administrative Aufwand wird weiter steigen.

Als weiterer Vorteil wird vom Bundesrat die personalpolitische Komponente ins Feld geführt: die Verbesserung der Rekrutierungsmöglichkeiten sowie der Identifikation der Mitarbeitenden und Rentenbezüger mit dem Bund. Wir wissen, dass heute die Löhne der Bundesangestellten durchschnittlich über 120 000 Franken pro Jahr betragen und somit über jenen der Privatwirtschaft liegen. Ich finde es personalpolitisch nicht nötig, hier noch Zusatzleistungen zu erbringen, zumal ja auch noch viele Rentenbezüger und allenfalls auch deren Partnerinnen oder Partner davon profitieren. Auch diese sind wohl kaum schlechter gestellt als Rentenbezüger der Privatwirtschaft oder anderer öffentlicher Institutionen - bisher habe ich eher vom Gegenteil gehört.

Auch gilt es zu bedenken, dass von dieser Sparkasse nur diejenigen profitieren, die auch Vermögen angesammelt haben. Das Sparkassenvolumen von rund 3 Milliarden Franken ergibt sich aus rund 26 000 Kontobeziehungen. Das ergibt rund 120 000 Franken pro Konto. Die jungen Familien werden da nicht in Vielzahl vorhanden sein. Der Bund lässt also einseitig die vermögenden Mitarbeitenden und wahrscheinlich nicht minder die vermögenden Rentenbezüger von diesem System profitieren. Ich finde das nicht gerade sozial.

Ich bitte Sie deshalb, der Argumentation meiner Minderheit zu folgen, die Artikel 60a, 60b und 60c zu streichen und bei der Sparkasse Bundespersonal die Ausstiegsstrategie zu verfolgen, auch wenn dies gemäss der Botschaft des Bundesrates noch einen weiteren Nachteil hätte: Die Mitarbeitenden der Sparkasse wären demnach während der Abschaffungsphase mit gleichzeitiger beruflicher Neuorientierung zu motivieren. Dies geschähe bei gesamthaft rund 500 Stellenprozenten in dieser Sparkasse, bei sagen wir fünf bis zehn Mitarbeitenden, bei einem Personalbestand des Bundes von 35 000 Mitarbeitenden und bei einer Fluktuation von 7 Prozent, also bei locker 2000 bis 3000 Personen pro Jahr. Diese Begründung ist für mich ein Paradebeispiel dafür, wie weit sich der Bund von der wirtschaftlichen Realität entfernt hat.

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