Bieri Peter · Ständerat · 2015-06-08
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-08
Wortprotokoll
Vergangenen Donnerstag fand sich in der "NZZ" unter der Rubrik "Meinung und Kommentare" ein Artikel mit dem treffenden Titel "Mutter Helvetias zankende Kinder": Es ging um den NFA. Im Untertitel fand sich ergänzend die Anweisung für das weitere Vorgehen in diesem Geschäft: "Der Streit um den Finanzausgleich ist überzogen. Das Parlament soll die Beiträge senken, im Gegenzug sollen die Geberkantone ihr Kesseltreiben einstellen." Nun, wir brauchen keine Ratschläge von den Medien. Ich habe mich dagegen auch immer verwahrt, muss aber sagen, dass diese Aussage etwas an sich hat. Ich möchte Sie - was wahrscheinlich wenig Erfolg haben wird - ermuntern, dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen. Ich will auch kein Kesseltreiben veranstalten. Ich denke aber, dass dieser Ratschlag an beide Seiten angebracht ist.
In dieser Debatte, in der 17 Nehmer- und 9 Geberkantone einander gegenüberstehen, ist es sicherlich klug, wenn man auf einen Dritten hört, der keiner Partei von Geber- oder Nehmerseite angehört und hier eine objektive Sicht einnehmen und eine Art Schiedsrichterrolle übernehmen kann. Das ist bei diesem Thema der Bundesrat. Er hat in der Botschaft und nun in beiden Räten jeweils dargelegt, warum er zu seinem Vorschlag gekommen ist. Als Basis dazu dient ihm der Wirksamkeitsbericht, der nebst den Wertungen auch mit Zahlen und belegten Fakten argumentiert.
Ich will nun nicht nochmals wiederholen, inwieweit die Mindestausstattung von den ressourcenschwächsten Kantonen erreicht worden ist und wie sie in Zukunft auch nach der Korrektur um 330 Millionen Franken mehr als diese Mindestausstattung zur Verfügung haben. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Korrekturbedarf ist auch vom Nationalrat bereits zweimal bestätigt worden - dies auch von Vertretern, die aus Nehmerkantonen stammen. Als Kronzeugen können Nationalrätinnen und Nationalräte genannt werden, die wie ich mit dabei waren, als wir auf Gesetzesebene die Eckwerte des NFA festgelegt haben, und nun auch als Vertreter von Nehmerkantonen bereit sind, Wort zu halten.
Artikel 6 Absatz 3 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich sowie das Verhältnis der Beiträge von Bund und Kantonen waren damals die beiden entscheidenden Elemente, die dazu führten, dass man sich gefunden hat und sich auch Vertreter der Geberkantone zu einem Ja zum NFA durchgerungen haben.
Wir haben diese Zustimmung damals in der Bevölkerung in unseren Kantonen bei der Volksabstimmung verteidigt, obwohl dies auch zu heftiger Kritik - das kann ich Ihnen versichern - bis hin zum Aufruf zu einer Abwahl geführt hat. Die Frustration in den Geberkantonen kommt auch bei den besonnenen Kräften von daher, dass man sich zehn Jahre danach geprellt - um hier ein gelindes Wort zu verwenden - vorkommt. Wenn grosse Nehmerkantone 2014 Überschüsse schreiben und kleine Geberkantone noch nie dagewesene Defizite ausweisen und, wie der Kanton Schwyz, wegen des NFA ihre Steuern erhöhen müssen, dann ist das das eine. Wenn ihnen aber gleichzeitig noch eine ihnen rechtlich zustehende Reduktion der NFA-Beiträge allein aufgrund der bestehenden Machtverhältnisse hier im Ständerat vorenthalten wird, dann kommt verständlicherweise eine gewisse Bitterkeit auf, die dann auch zu unschönen Reaktionen führt und die wir eigentlich vermeiden könnten, wenn wir uns daran halten würden, was uns der hier neutrale Schiedsrichter, nämlich der Bundesrat, vorschlägt.
Der Vorschlag des Bundesrates ist, wie die Berechnungen zeigen, nicht einfach ein Minimum, sondern er enthält immer noch Reserven, sodass auch die ressourcenschwächsten Kantone Uri und Jura 86,8 Prozent und damit wesentlich mehr als 85 Prozent erreichen werden. Wie uns Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf in der Finanzkommission sagte, werden die Ressourcenpotenziale der schwächsten Kantone gemäss Prognosen in der Nähe von 87 Prozent und damit wesentlich über 85 Prozent zu liegen kommen. Der Bundesrat hat immer wieder betont, dass sein Vorschlag ein vermittelnder Vorschlag sei und es andere erkannte Schwächen in einer nächsten Periode zu korrigieren gebe.
Was nun die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vorschlägt und was von der Mehrheit aufgenommen wurde, ist ein sehr eigenartiger Kompromiss, der vielleicht politisch erklärbar ist; er basiert aber nicht auf einer sachlichen und schon gar nicht auf einer rechtlich sauberen Grundlage. Etwas eigenartig ist es auch, wenn nun von einem Kompromiss gesprochen wird, sind die Geberkantone in der KdK doch schlicht und einfach minorisiert worden. Ein Kompromiss ist gemäss Definition die Lösung eines Konfliktes durch eine gegenseitige, freiwillige Übereinkunft. Von Freiwilligkeit seitens der Geberkantone in der KdK kann jedoch nicht gesprochen werden, ist diese Seite doch schlicht und einfach in die Ecke gedrückt worden. Die bundesrätliche Lösung ist ein Kompromiss, der auf einer klaren gesetzlichen Grundlage beruht. Was die KdK hier macht, ist eine rein willkürliche Übung, hat keine gesetzliche Basis und könnte ebenso auf anderer Höhe angesetzt werden, wie es ja dann im Nationalrat auch mit verschiedenen Anträgen versucht wurde.
Sie als Vertreter der Bergregionen und peripheren Gebiete erwarten von uns aus den Geberkantonen in den uns vorliegenden Geschäften immer wieder Solidarität: bei der Standortförderung, bei Tourismusvorlagen oder zum Beispiel letzten Donnerstag beim Gütertransportgesetz, wo es um die Mitfinanzierung von Güterverkehr auf dem Meterspurnetz ging. Da profitieren Graubünden, Wallis und Jura, aber sicher kein Geberkanton. Trotzdem haben wir am letzten Donnerstag zu den Anträgen zugunsten dieser Kantone Ja gesagt. Wenn Sie auf die Solidarität zählen, die ein freundeidgenössisches Markenzeichen ist, dann sollten Sie sich in diesem Fall so verhalten, wie wir es bei der Ausgestaltung des NFA einvernehmlich beschlossen haben.
Ich bitte Sie wirklich, dem Antrag der Minderheit und damit dem fairen Entwurf des Bundesrates zuzustimmen, dem auch der Nationalrat schon zweimal zugestimmt hat.