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Niederberger Paul · Ständerat · 2015-06-08

Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-08

Wortprotokoll

Wir befinden uns heute im dritten Durchgang, in der Differenzbereinigung, und ich weiss aus Erfahrung: Wenn so viel gesprochen wird wie heute, ärgert man sich zum Teil und sagt sich, dass die Meinungen ja längst gemacht sind. Aber ich hatte in der Frühjahrssession keine Gelegenheit, mich zu äussern, und weil die Geberkantone sowieso in der Minderheit sind, erlaube ich mir, heute etwas zu sagen.

Meines Erachtens geht es nicht nur um Franken und Rappen. Vielmehr geht es insbesondere auch darum, für die weiteren Diskussionen, die wir im Zusammenhang mit dem nächsten Wirksamkeitsbericht, mit allfälligen Änderungen im Finanzausgleich, mit gesamtschweizerischen Interessen, sprich mit der Unternehmenssteuerreform III usw. haben werden, eine gesunde und keine vergiftete Basis zu schaffen. Wenn man diese Basis so legen will, dann kommt für mich nur der Entwurf des Bundesrates infrage, weil er sich, bezogen auf die Grenze von 85 Prozent der Ressourcen, auf ganz klare gesetzliche Bestimmungen stützt. Für mich kommt nur diese Lösung infrage.

Ich glaube, es ist falsch, wenn man sich jetzt hinter die Lösung der KdK stellt und sagt: Das ist ja die Meinung der Mehrheit der Kantone. Die Geberkantone bleiben immer in der Minderheit, und für mich ist es nicht massgebend, dass sich zwei Geberkantone dieser Lösung der KdK anschliessen.

Noch ein Wort zu den Disparitäten, Herr Kollege Hösli: Ein wesentliches Element des NFA ist, dass die Mittel, die den Kantonen durch den NFA zugeschoben werden, nicht zweckgebunden sind. Jeder Kanton kann damit machen, was er will. Ein Kanton kann sich Luxus leisten, andere haben den NFA benutzt, um ihre Steuersätze zu senken. Zweckbindung der Mittel ist nicht Bestandteil des NFA, und das finde ich auch richtig. Weshalb sage ich das? Weil zum Teil Meinungen aufgekommen sind, man müsste im Finanzausgleich auch diese Frage regeln und sagen, wofür das Geld eingesetzt werden müsste. Jeder Kanton soll, als eigener Staat im Bundesstaat, darüber selber entscheiden können.

Ich möchte Sie bitten, der Minderheit zu folgen.