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preparatory:AB 171403

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-03

Wortprotokoll

Es gibt wahrscheinlich gute Gründe dafür, dass die ständerätliche wie auch die nationalrätliche Kommission und beide Räte dem bundesrätlichen Entwurf ein anderes Konzept gegenübergestellt haben. Die Gründe sind folgende: Der Markt ist total aus dem Ruder gelaufen, wir haben heute sehr tiefe Importpreise, und die Eigenproduktion hat massiv abgenommen, ihr Marktanteil ist - wir haben es von Herrn Nationalrat Ritter gehört - von 80 auf 16 Prozent gesunken. Wenn man da noch von einem funktionierenden Markt spricht, so ist das eben nicht zutreffend. Wahrscheinlich ist das der Hauptgrund dafür, dass beide Räte hier nach einem neuen Konzept suchen.

Letztlich geht es tatsächlich darum, dass die Produkte, die Früchte dieser Hochstammbäume, auch verwertet werden können. Frau Bundesrätin, es trifft zu, dass heute wieder mehr Hochstamm-Obstbäume gesetzt werden. Auch ich habe solche gesetzt, weil es ökologische Beiträge für diese Bäume gibt, weil es bei den Direktzahlungen angerechnet wird und weil es sich lohnt, einen kleinen Baum zu setzen, da dieser weniger Arbeit gibt als ein grosser Baum, obschon man gleich viel an Beiträgen erhält. Das ist der Grund; das ist eine ökonomische Überlegung der Landwirtschaft. Aber es kann doch nicht sein, dass diese Früchte nachher dann nicht sinnvoll verarbeitet werden.

Die Kommissionsmehrheit ist auch der Meinung, dass dieses Gesetz insofern mit der Prävention eigentlich nichts zu tun hat, als die Prävention separat geregelt wird und auch geregelt werden muss. Es ist eine Tatsache, dass mit der nächsten Bestimmung, die wir beraten, der Steuersatz leicht erhöht wird, damit die Steuereinnahmen des Bundes und damit die Beiträge an die Kantone für die Prävention gleich hoch bleiben. Weiter haben wir im Alkoholhandelsgesetz noch die Prävention gegen Missbrauch und in Sachen Jugendschutz.

Ich bitte Sie also, der Mehrheit zu folgen, in der Einzelabstimmung der Fehlmengenregelung, der Steuerermässigung für Kleinproduzenten und der Qualitätsförderung zuzustimmen und so dem längerfristigen Erhalt des Landschaftsbildes der ökologischen Hochstammproduktion eine Chance zu geben.

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