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Ritter Markus · Nationalrat · 2015-06-03

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-03

Wortprotokoll

Sie haben nun in den beiden letzten Abstimmungen das Konzept des Nationalrates mit den Entlastungen für die Branche festgelegt, damit sie eben gleich lange Spiesse gegenüber dem Ausland hat. Nun ist es sehr wichtig, dass wir mit dem Steuersatz auch eine kohärente Vorlage schaffen, damit eben die Steuererträge des Bundes bzw. der Alkoholzehntel der Kantone für die Prävention auch auf dem heutigen Niveau erhalten werden können. Deshalb unterstützt die CVP/EVP-Fraktion bei Artikel 16 ebenfalls die Mehrheit, die einen Steuersatz von 32 Franken vorschlägt. Zum einen sollen eben mit diesem Besteuerungskonzept die gleich langen Spiesse für das Brennereigewerbe und die [PAGE 829] inländischen Früchte- und Beerenproduzenten gegenüber dem Ausland geschaffen werden. Das war jetzt unser Beschluss. Nun können wir zum andern mit der Höhe des Steuersatzes eben auch eine Vorlage erarbeiten, die die verschiedenen weiteren Anliegen erfasst und entsprechend auch berücksichtigt.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf eine Berechnung der Alkoholverwaltung aufmerksam machen, die der WAK-NR am 14. April dieses Jahres vorgelegt wurde. Der Auftrag war, aufzuzeigen, wie hoch die Steuerausfälle bei den verschiedenen Varianten sind. Mit der Variante von 32 Franken Steuer pro Liter reinen Alkohol werden wir ziemlich genau die Erträge erwirtschaften, die der Bundesrat auch in der Botschaft vorgesehen hat, nämlich einen Reinertrag von 252 Millionen Franken und einen Alkoholzehntel von 25,2 Millionen Franken zugunsten der Kantone.

Wir verlassen uns jetzt auf diese Berechnung der Alkoholverwaltung und können daher auch den Steuersatz von 32 Franken unterstützen. Wir bitten Sie, dasselbe zu tun.