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Schelbert Louis · Nationalrat · 2015-06-03

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2015-06-03

Wortprotokoll

Bei diesem Artikel geht es um die Frage des Nachtverkaufsverbots für alkoholische Getränke. Mit dem Bundesrat beantragt die Minderheit der Kommission, dass zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in der Frühe der Detailhandel mit alkoholischen Getränken verboten wird. Mit dieser Bestimmung soll der Zweckartikel des Alkoholhandelsgesetzes erfüllt werden, der insbesondere die Jugend vor Alkoholmissbrauch schützen will.

Problematischer Alkoholkonsum findet erfahrungsgemäss vor allem abends und in der Nacht statt. Das Verbot würde jede Form des Verkaufs betreffen, also etwa den Verkauf über die Gasse oder in Kiosken, den mobilen Verkauf mittels Kurieren, und auch der Verkauf über Automaten würde unterbunden.

Ein Nachtverkaufsverbot ist wirksam. Das zeigen die Erfahrungen zum Beispiel im Kanton Genf. Überdies gibt es zahlreiche Studien, die diese Erfahrungen bestätigen. Gestützt darauf empfehlen auch die Suchtfachorganisationen die Einführung. Der Ständerat ist von der Massnahme ebenfalls überzeugt und hat dieser in der Wintersession erneut zugestimmt. Mit einem Ja kann der Nationalrat eine Differenz bereinigen.

Wir bitten Sie um Zustimmung.

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