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Vollmer Peter · Nationalrat · 2000-03-07

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-07

Wortprotokoll

Es geht hier um zwei Anpassungsbereiche, die Ihnen die SPK einstimmig unterbreitet. Ich kann es deshalb sehr kurz machen. Diese Anpassungen wurden nicht bestritten.

Einmal geht es darum, dass wir im Bereich des Redaktionsgeheimnisses jetzt auch das Prozessrecht entsprechend anpassen. Sie wissen, dass wir mit der neuen Bundesverfassung auch das Redaktionsgeheimnis auf Verfassungsstufe verankert haben. Auf Gesetzesstufe haben wir im Strafgesetzbuch bereits seit zwei Jahren eine entsprechende Bestimmung aufgenommen.

Als wir das Strafgesetzbuch bezüglich des Redaktionsgeheimnisses ergänzten, haben wir aber die entsprechenden Prozessrechtsbestimmungen nicht auch angepasst. Wir passen mit diesem Erlass jetzt also auch noch die entsprechenden Prozessbestimmungen an, damit Verfassung, Gesetz und Prozessrecht wieder kohärent sind und zusammenpassen. Das ist eine unbestrittene Pflichtübung, die wir hier vornehmen. Man hätte das bereits anlässlich der Anpassung des Strafgesetzbuches vornehmen können. Das wurde damals aus verfahrenstechnischen Gründen nicht gemacht. Diese Sache ist völlig unbestritten.

Beim zweiten Erlass handelt es sich um etwas nicht besonders Brisantes, aber vielleicht um etwas historisch Tiefschürfendes. Es geht um die Frage der Annahme von Orden und Titeln ausländischer Regierungen. Das ist ein Thema, das die Schweiz und die Schweizer Geschichte lange belastet hat. Sie wissen, dass es eine lange historische Tradition war, dass sich die Alten Orte der Eidgenossenschaft finanzierten, indem sie Orden und Titel übernahmen und sich auch die fremden Militärdienste bezahlen liessen. Das hat dazu geführt, dass man 1848 ein explizites Verbot des Tragens von Orden und Titeln ausländischer Regierungen für Amtsträger in die erste Bundesverfassung aufgenommen hat. Diese Verfassungsbestimmung wurde in der Zwischenkriegszeit im letzten Jahrhundert sogar noch verschärft.

Anlässlich der Beratung der neuen Verfassung standen wir bei dieser Bestimmung vor der Frage, ob das Annahmeverbot von Titeln oder das Tragen von entsprechenden Orden für Behördenmitglieder noch verfassungswürdig sei. Wir haben damals gesagt - wie wir das bei verschiedenen anderen Artikeln auch gemacht haben -, wir wollten das nicht mehr auf Verfassungsstufe regeln, das sei nicht mehr verfassungswürdig, wie man so schön gesagt hat, sondern das würden wir auf Gesetzesstufe ordnen.

Jetzt kommt die zweite Stufe. Die Verfassung ist jetzt ohne diesen Ordensartikel gutgeheissen worden, und wir respektive der Bundesrat empfehlen Ihnen mit dieser Anpassung der Gesetzgebung eine entsprechende Übernahme dieser bisherigen Verfassungsbestimmungen auf Gesetzesstufe.

Mit diesem besonderen Gesetz, das hier vorgeschlagen wird, machen wir nichts anderes, als verschiedene Erlasse anzupassen. Wir ändern das Geschäftsverkehrsgesetz dahingehend, dass auch in Zukunft ein Mitglied der eidgenössischen Räte nicht gleichzeitig eine hoheitliche Funktion für einen ausländischen Staat übernehmen darf, dass er keine Orden und Titel ausländischer Regierungen tragen darf. Wir haben diese Bestimmung aber insofern noch ein bisschen liberalisiert, als sie ausschliesslich für die Amtstätigkeit gilt. Wenn jemand einen solchen Titel besitzt, kann er trotzdem gewählt werden, er muss dann aber auf das Tragen dieses Titels während seiner Amtszeit verzichten. Das ist eine an sich sehr vernünftige Regelung, die auch in anderen Staaten gang und gäbe ist.

Wir passen aber auch das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz an. Auch für den Bundesrat, für die Exekutivbehörden gibt es diese Unvereinbarkeit. Wir passen aber auch die Rechtsprechung an; auch für die Bundesrichter soll das gelten. Wir passen das Militärgesetz an; auch Militärpersonen kämen in einen gewissen Konflikt, wenn sie durch Annahme und Tragen der entsprechenden Titel plötzlich zu einer ausländischen Regierung in ein Loyalitätsverhältnis gerieten.

Was wir Ihnen vorschlagen, ist materiell nichts Neues. Mit diesem Gesetz wird eigentlich das gemacht, was Sie mit der Verfassungsrevision vorgespurt haben: eine Übernahme der bisherigen Verfassungsartikel auf die Gesetzesstufe in einer ein bisschen moderaten und modernen Art. Wir sind aber zur Auffassung gekommen - die Diskussion wurde in der SPK intensiv geführt -, dass es richtig ist, diese Bestimmungen aufzunehmen, dass wir uns als republikanischer Staat verstehen und einzelne Mandatsträger nicht wegen Titel und Orden in ein Abhängigkeitsverhältnis geraten dürfen.

Deshalb haben wir explizit diese Gesetzesanpassungen übernommen. Sie machen Sinn; sie wurden in keiner Weise bestritten.

Die einstimmige SPK schlägt Ihnen vor, bei beiden Gesetzen die entsprechenden Modifikationen vorzunehmen - also bezüglich des Bereichs des Redaktionsgeheimnisses und der Regelung im Prozessrecht - und die entsprechenden Folgeanpassungen einzelner Gesetze in Bezug auf die Annahme von Orden und Titeln gutzuheissen.