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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-03-02

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-03-02

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen noch einmal sagen, dass heute die Sparkasse Bundespersonal in Artikel 72 der Finanzhaushaltverordnung geregelt ist, dass wir diese Regelung, um eine genügende formell-gesetzliche Grundlage zu haben, in das Finanzhaushaltgesetz herübernehmen wollen und dass die Haftungsrisiken der SKB sehr klein sind. Es geht hier nur um das Sparen und das Zahlen. Die Geschäftsprozesse sind klar definiert. Es ist auch nicht so, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle als Revisionsstelle der SKB nicht geeignet wäre. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat Fachleute, die durchaus in der Lage sind, hier die Aufsicht bzw. die Revision wahrzunehmen. Im Übrigen ist die SKB als Finanzintermediärin nach Geldwäschereigesetz direkt der Finma unterstellt. Wir haben ein internes Kontrollsystem, wir haben die Revisionsstelle Eidgenössische Finanzkontrolle, und wir haben die Finma, die auch noch überprüft. Ich denke, die Aufsicht ist wirklich gewährleistet.

Zu den Finanzierungskosten hat sich Frau Schneeberger bereits geäussert. Wenn wir dieselben Mittel für den Bund am Markt beschaffen müssten, würde das entschieden teurer. Wir haben in den letzten Jahren einiges gespart. In den letzten fast vierzig Jahren hätten wir jährliche Mehrkosten von rund 12 Millionen Franken gehabt, in den letzten zehn Jahren sogar 30 Millionen Franken jährlich mehr, wenn wir nicht auf diese Weise dieselben Mittel beschafft hätten. Ich denke, auch unter dem Titel Finanzierung ist es ein gutes Modell.

Ich möchte Sie bitten, den Minderheitsantrag Amaudruz abzulehnen.