Ritter Markus · Nationalrat · 2015-03-02
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-02
Wortprotokoll
Am 16. Juni 2014 reichte Ständerat Ivo Bischofberger die Motion 14.3449, "Keine zusätzliche staatliche Förderung des Einkaufstourismus", ein. Die Motion war von 28 Ständerätinnen und Ständeräten mitunterzeichnet. Am 15. September 2014 behandelte der Ständerat die uns heute vorliegende Motion. Mit 32 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen sprach sich der Ständerat sehr deutlich für die Annahme der Motion aus.
Am 10. Februar 2015 hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates diese Motion des Ständerates beraten. Mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschloss die WAK-NR ebenfalls die Annahme der Motion.
Mit der per 1. Juli 2014 geltenden neuen Regelung zur Wareneinfuhr im Reiseverkehr beabsichtigte der Bundesrat, durch die Zusammenlegung der beiden bisherigen Warengruppen zu einer einzigen, die Privateinfuhr von Fleisch und Fleischwaren zu vereinfachen. Dabei hat der Bundesrat die neue Freimenge von 1 Kilogramm pro Person und Tag eingeführt sowie einen einheitlichen Zollansatz von 17 Franken pro Kilogramm für die über der Freigrenze liegende Einfuhrmenge an Fleisch und Fleischzubereitungen, aber ohne die Berücksichtigung der Fleischerzeugnisse.
Der Einkaufstourismus hat mit der Aufgabe der Euro-Wechselkurs-Untergrenze durch die Schweizerische Nationalbank per 15. Januar 2015 nochmals zugenommen. Davon betroffen ist insbesondere auch der Fleischverkauf im Inland. Deshalb sind Fehlanreize, die mit der neuen Importregelung beim Fleisch geschaffen wurden, aus Sicht der Kommission erheblich und damit rasch zu korrigieren.
Für die Kommission war bei der Beschlussfassung die Regelung für die Fleischeinfuhr im Reiseverkehr speziell bei den Edelstücken massgebend; es geht hier zum Beispiel um Rindsnierstücke, Schweinscarrés oder Lammgigots. Die Freimenge für die Einfuhr wurde bei diesen sehr teuren Fleischsorten von 0,5 Kilogramm auf 1 Kilogramm pro Person und Tag erhöht. Zudem - und dies wiegt deutlich schwerer - wurde der Zollansatz für die Mehrmenge bei der Einfuhr im Reiseverkehr von 20 Franken auf 17 Franken deutlich gesenkt und die Obergrenze von 20 Kilogramm für die Einfuhr pro Person und Tag sogar gänzlich aufgehoben.
Was bedeutet dies nun? Werden durch das Gewerbe und den Handel Edelstücke beim Fleisch zum Ausserkontingentszollansatz eingeführt, müssen diese mit 23 Franken pro Kilogramm ordentlich verzollt werden. Im Reiseverkehr können nun die genau gleichen Edelstücke beim Fleisch, mengenmässig ebenfalls unlimitiert, für 17 Franken pro Kilogramm und damit um 6 Franken pro Kilogramm günstiger als durch den Handel und das Gewerbe eingeführt werden.
Ihrer Kommission ist es bewusst, dass diese Edelstücke im Reiseverkehr nur für den Privatkonsum eingeführt werden dürfen. Selbst bei verzolltem Fleisch müssten aber Kontrollen diese Zweckbestimmung gewährleisten. Deutlich gravierender ist jedoch, dass ungleich lange Spiesse bei der Einfuhr von Edelstücken im Reiseverkehr und bei der Einfuhr durch Handel und Gewerbe geschaffen wurden.
Die Kommissionsminderheit macht geltend, dass mit der neuen Regelung mit der zollfreien Einfuhr von 1 Kilogramm Fleisch und Fleischzubereitungen die Menge an zollfreier Einfuhr von Fleischzubereitungen, die gewichtsmässig wesentlich relevanter ist, von 3,5 auf 1 Kilogramm gesenkt worden sei. Zudem sei der Pauschalansatz bei Fleischzubereitungen und Geflügelfleisch bei der Verzollung im Reiseverkehr von 13 auf 17 Franken gestiegen.
Dagegen hält die Kommissionsmehrheit, dass in der neuen Regelung nicht die zollfreie Menge Stein des Anstosses ist, sondern die Regelung bei der Verzollung der Mehrmenge beim Fleisch, und da insbesondere bei den Edelstücken im Reiseverkehr.
Die Motion 14.3449, eingereicht im Ständerat, verlangt eine klare quantitative Abgrenzung zwischen Handels- und Privateinfuhren. Diesbezüglich ist für die Einfuhr im Reiseverkehr eine klare Limite zu setzen. Dabei ist eine mengenmässige Begrenzung bei Privateinfuhren von 3 bis 5 Kilogramm für Fleisch und Fleischwaren, inklusive Fleischerzeugnisse, pro Person und Tag anzustreben.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass eine Überprüfung der Fleischimportregelung im Reiseverkehr im Sinne von gleich langen Spiessen für die Importe Privater sowie von Gewerbe und Handel im Interesse aller ist. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum Private im Reiseverkehr ein Fleischedelstück 17 Franken pro Kilogramm an Zoll bezahlen sollen und solche Edelstücke mengenmässig ebenfalls unbeschränkt einführen können, während Handel und Gewerbe für ein Kilogramm genau gleichen Fleisches 23 Franken an Zoll zum Ausserkontingentszollansatz bezahlen.
Daher beantragt Ihnen Ihre Kommission, die Motion 14.3449 anzunehmen.