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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2015-06-17

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2015-06-17

Wortprotokoll

Zur Zusammensetzung des beratenden Organs: Der Antrag Reimann Lukas ist auf den ersten Blick nachvollziehbar. Aber ich frage mich, wer denn [PAGE 1185] innerhalb der Branche entscheiden soll, wer diese nun vertritt. So klar ist das dann auch wieder nicht. Handhaben wir es doch so wie in vielen anderen Bereichen. Die BDP-Fraktion wird bei Artikel 5 also für den Antrag der Mehrheit stimmen.

Den Minderheitsantrag Schwaab zu Artikel 12 Absätze 4 bis 6 lehnt die BDP-Fraktion ab. Was der Antrag verlangt, kommt mir wie ein Pranger vor. Wenn einmal eine Fehlfunktion eintritt, soll gemäss Minderheit umgehend die Öffentlichkeit informiert werden, damit dann alle, die diese Vorlage sowieso ablehnen, sagen können: "Händer's gseh, ich ha's scho immer gseit." Nein, die BDP-Fraktion wird dem nicht zustimmen. Wenn wir eine Informationspflicht definieren wollen, dann soll das im Datenschutzgesetz geschehen.

Bei Artikel 21 unterstützt die BDP-Fraktion die Minderheit Rickli Natalie. Geburtsdatum und Beruf werden heute nicht standardmässig erfasst, sodass dies zu einer Nacherfassung führen würde. An sich hätte man Artikel 21 Absatz 1 in den Übergangsbestimmungen erwähnen müssen, sodass diese Angaben ab Inkrafttreten zu erfassen gewesen wären.

Zuletzt noch zu Artikel 269 Absatz 2 Buchstabe k: Ich bitte Sie, hier der Minderheit Vogler zu folgen. Es ist wichtig, dass wir wirklich nur grobe und keine fahrlässigen Verletzungen ausnehmen.

Das war's, kurz und knapp, von der BDP-Fraktion zu Block 3.

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