Flach Beat · Nationalrat · 2015-06-17
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2015-06-17
Wortprotokoll
Wir haben noch diese letzte Differenz zu bereinigen. Ich muss schon sagen: Wenn ich diesen Absatz 3 lese, glaube ich, dass sich Eugen Huber wahrscheinlich im Grabe umdrehen würde. Er würde wahrscheinlich fragen: "Liebe Kollegen, was macht ihr da?"
Es gibt im ganzen Obligationenrecht bloss eine einzige Stelle, wo der Leasingvertrag überhaupt erwähnt ist. Das ist, wenn ich mich richtig entsinne, im Rechnungslegungsbereich; dort geht es darum, dass man Leasingverträge in der Jahresrechnung aufführen muss.
Was machen wir hier? In diesen Abschnitt soll ein zusätzlicher Schutz der Leasinggeber eingebaut werden, und zwar aufgrund dessen, dass wir die Rückgabefrist von 7 Tagen auf 14 Tage verlängert haben. Wenn es tatsächlich so wäre, dass jemand, der ein Auto least, mit diesem Auto für 14 Tage in die Ferien fährt und damit 10 000 Kilometer zurücklegt - solche Beispiele wurden ja gebracht -, ist dem entgegenzuhalten, dass es dem Leasinggeber unbenommen ist, entsprechende Bestimmungen in den Leasingvertrag aufzunehmen. Lesen Sie mal einen Leasingvertrag für ein Auto, für ein Fernsehgerät oder für andere Dinge des täglichen Bedarfs durch! Da werden Sie erschrecken und wahrscheinlich denken: Vielleicht sollten wir im Obligationenrecht im Sinne Eugen Hubers noch ein paar Bestimmungen zum Leasingrecht aufnehmen, damit das etwas klarer ist. Aber im Grundsatz gilt hier die Vertragsfreiheit. Die Parteien können einen entsprechenden Schadenersatz vereinbaren.
Wenn jemand mit einem geleasten Auto unterwegs ist und eine Beule macht und einen Tag später kommt und sagt: "Ich gebe jetzt das Auto zurück, es gefällt mir doch nicht", kann er natürlich nicht sagen: "Die Beule geht mich nichts an." Genau so ist es auch, wenn mit dem Auto viele Kilometer gemacht werden. Es geht ja schliesslich um den Schutz des guten Glaubens in diesem Bereich.
Ich glaube, hier können wir wirklich guten Gewissens dem guten Glauben und auch den Vertragsparteien vertrauen, die entsprechende Bestimmungen in ihre Verträge aufnehmen können, und deshalb dem Ständerat folgen.
Ich bitte Sie, das zu tun und der Minderheit zu folgen.