Pfister Gerhard · Nationalrat · 2015-06-11
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-11
Wortprotokoll
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt die Minderheit Darbellay. In der ganzen Geschichte, die nun davorsteht, vom Volk entschieden zu werden, möchte ich sicher nicht die inhaltliche Debatte nochmals führen; Sie wollen heim, ich will es auch. Die Gegner der Initiative waren der Ansicht, am einfachsten lasse sich diese mit einem Gegenvorschlag bekämpfen. Der Gegenvorschlag wurde dann aber im Ständerat abgelehnt, in der Hoffnung, die Initiative lasse sich so einfacher bekämpfen. Die CVP/EVP-Fraktion hat im Ständerat übrigens noch einen Versuch unternommen, eine Brücke zu schlagen. Es hat sich dort aber gezeigt, was immer schon klar war: Es geht den Gegnern weniger um die gesellschaftspolitische Frage als um einen Systementscheid zur Besteuerung, nämlich darum, eine Tür für die Individualbesteuerung offen zu lassen. Das erachten wir als legitim, aber als nicht ganz offen deklariert und vor allem nicht als im Sinne der Initianten.
Die Diskussion um andere, neue Formen der Ehe ist interessant; sie wird geführt, und das ist gut so. Aber das als Argument gegen die Initiative zu nehmen, ist nicht ganz korrekt. Es ist nicht neu, dass die Ehe in der Verfassung erwähnt ist. In Artikel 14 der Bundesverfassung heisst es: "Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet." Das ist eine Institutsgarantie, eine Garantie für das Institut der Ehe. Ebenso umschreiben das Artikel 12 EMRK und der Uno-Pakt II über bürgerliche und politische Rechte. Der Vorwurf, die Initiative zementiere eine bestimmte Vorstellung, trifft nicht zu. Gerade wenn man der Überzeugung ist, dass die Haltung der Initianten in der Schweiz längst überholt und antiquiert sei, dann ist es in der Schweiz ein Leichtes, sich das mittels Initiative und Volksabstimmung bestätigen zu lassen. Entsprechende Projekte sind bereits in Planung, und dann wird die Zeit kommen, diese Debatte zu führen.
Den Initianten ging und geht es immer noch darum, den verfassungswidrigen Zustand der Diskriminierung der Ehe zu beseitigen. Das Parlament hat immer wieder gesagt, es wolle dies auch, aber gerade in der inhaltlichen und konkreten Ausgestaltung gab und gibt es in diesem Parlament nie eine Mehrheit. Das ist ein klassischer Fall, in dem sich eine Initiative als notwendig erweist, und dies hier ist offenbar der klassische Fall, in dem sich das Parlament nicht einmal über einen Gegenvorschlag einigen kann. Das Parlament findet keinen Konsens, und deshalb dürfen wir das Volk entscheiden lassen.