Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-06-11
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-06-11
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Fischer gibt mir gerade die Überleitung zum Bundesamt für Sport, zu den "Jugend und Sport"-Aktivitäten und zur "Jugend und Sport"-Kaderbildung. Wir hätten drei Jahre Zeit gehabt: Das neue Sportförderungsgesetz, das immerhin schon drei Jahre alt ist, ist am 1. Oktober 2012 in Kraft gesetzt worden, und zwar mit dem neuen Abrechnungsmodus, der nicht mehr von Pauschalbeiträgen ausgeht, sondern von aktivitätsbasierten Beiträgen. Oder anders ausgedrückt: Es ist heute wichtig, was angeboten wird, ob ein Kurs überhaupt nachgefragt wird und wie viele Jugendliche, wie viele Kinder diesen Kurs besuchen wollen. Es ist nicht mehr so - wie man das im Abrechnungssystem bis 2012 hatte -, dass es für jede Anmeldung eine Abgeltung gibt, unabhängig davon, ob der Kurs auch tatsächlich besucht wird, und unabhängig davon, wie viele Kinder oder Jugendliche den Kurs tatsächlich besuchen.
Über das System selbst hat man, denke ich, intensiv diskutiert. Es ist auch nicht so, dass es einfach eine Absenkung der Beiträge an "Jugend und Sport" wäre. Es ist vielmehr so - das sehen Sie, wenn Sie das anschauen -, dass heute viele Veranstalter höhere Beiträge erhalten als im alten System. Sie erhalten nach der neuen Berechnung höhere Beiträge, weil sie ein Angebot haben, das nachgefragt wird. Dass wir das machen, ist, denke ich, richtig. Das Fördervolumen insgesamt wird nicht gesenkt.
Wir haben beim Budget darüber diskutiert. Man hat damals gesagt, dass es zu schwierig sei, das für dieses Schuljahr anzupassen, also mache man einen Nachtragskredit. Der Bundesrat hat sich einverstanden erklärt. Das Schuljahr dauert von August bis August. Wenn Sie bis Ende 2015 wieder einen zusätzlichen Nachtragskredit geben wollen, sind wir im Schuljahr 2015/16. Dann führen wir einfach jedes Jahr einmal die gleiche Diskussion, wie wir das ja beim "Schoggi-Gesetz" auch machen. Aber das ergibt, denke ich, keinen Sinn. Wir haben gesagt: Das Schuljahr 2015 ist auch der Abschluss des alten Systems. Wenn Sie mir beim "Schoggi-Gesetz" schon immer sagen, wir hätten uns im Budget auf eine Lösung geeinigt, dann gilt das auch hier. Wir haben uns geeinigt: bis Schuljahr 2015 die alte Finanzierung, vom neuen Schuljahr an die neue Finanzierung. Auch die Verbände, mit denen man das neue System selbstverständlich erarbeitet hat, hatten lange genug Zeit, sich darauf einzustellen.
Ich möchte Sie also bitten, bei Position 504.A6210.0124 dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen.
Ich komme zu den Ausfuhrbeiträgen: Herr Nationalrat Leo Müller hat gesagt, ich hätte etwas versprochen und zugesichert. Ja, das habe ich getan, ich habe aber auch immer gesagt: sofern es sich rechtfertigt und natürlich unter Vorbehalt der finanzpolitischen Situation. Wie diese aussieht, muss ich Ihnen nicht noch einmal erklären, wir haben darüber jetzt lange diskutiert. Es ist einfach wichtig, dass man auch in diesem Bereich mit Augenmass dahintergeht und sich bewusst ist, dass die Preis- und Mengenentwicklung Ende Jahr möglicherweise eine andere ist als heute. Es ist ja nicht nur eine Frage der Preisentwicklung und des Preisausgleichs, sondern auch eine Frage der ausgeführten Menge. Auch diese ist starken Veränderungen unterworfen.
Wir beantragen Ihnen, bei Position 606.A2310.0211 mit dem Nachtragskredit von 20 Millionen Franken zu fahren. Damit können wir im Moment einen Preisausgleich von rund 80 Prozent vorsehen. Wie es Ende Jahr aussieht, wissen Sie und ich nicht. 20 Millionen Franken mehr bedeuten 30 Prozent mehr Ausfuhrbeiträge als ein Jahr zuvor, das ist im Vergleich zu den anderen Positionen gewaltig. [PAGE 1050]
Ich komme zu den zivilen Bauten bzw. zum Bundeszentrum in Giffers. Sie haben die Diskussion über die Neustrukturierung des Asylbereichs ja geführt; dazu gehört die Einrichtung von Bundeszentren. Die entsprechende Botschaft ist jetzt im Ständerat. Dass wir ein Bundeszentrum errichten, ist eine logische Konsequenz Ihrer Diskussion und des Berichtes, den der Bundesrat Ihnen vorgelegt hat. Die Liegenschaft in Giffers ist vom Bundesamt für Bauten und Logistik im Auftrag des Staatssekretariates für Migration erworben worden. Der Bund hat sie zu einem realistischen Preis erworben, und der Kauf steht unter dem Vorbehalt, dass die Baubewilligung erteilt und die Anlage tatsächlich realisiert werden kann. Wir haben also eine gute und vernünftige Grundlage geschaffen. Es ist alles eine Konsequenz Ihrer Entscheide. Ich möchte Sie deshalb bitten, sich auch hier, bei Position 620.A4100.0118, Ihrer Entscheide zu erinnern.
Ich komme noch zum Einzelantrag Brand auf Streichung des Nachtragskredites in der Höhe von 25,2 Millionen Franken im Asylbereich. Ich möchte Sie einfach darauf hinweisen, dass wir beim Budget 2015 von 22 000 Asylgesuchen ausgegangen sind. Es werden aber mehr sein. Ursprünglich haben wir Personal mit befristeten Verträgen angestellt, auch Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Im Laufe dieses Jahres haben wir gesehen, dass diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jetzt nicht einfach weggehen können und dass wir sie weiterhin brauchen: dass die Befristung also aufgehoben werden muss. Der Bundesrat sah das bereits Ende 2014 voraus und entschied auch so. Jetzt geht es darum, dass wir das Personal, das wir haben, um die zusätzlichen Gesuche zu bewältigen, auch bezahlen können. Ich möchte Sie also wirklich bitten, diesen Nachtragskredit in der Höhe von 25,2 Millionen Franken zu genehmigen. Das betrifft wie gesagt den Einzelantrag Brand und die Positionen 420.A2100.0001 und 420.A2119.0001.