Schmid Martin · Ständerat · 2014-06-19
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-19
Wortprotokoll
Ich möchte in unserem Rat nicht die Diskussion zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes vorwegnehmen. Die entsprechende Botschaft wurde ja zwischenzeitlich vom Bundesrat erlassen. In der Botschaft werden die erwartete Entwicklung im gesamten Güterverkehr und die daraus entstehenden Herausforderungen des Güterverkehrsmarktes sehr detailliert dargelegt. Der Bundesrat legt auch dar, dass er von einem starken Wachstum des Gesamtgüterverkehrsmarktes von zwischen 20 und 40 Prozent gegenüber heute ausgeht. Für mich ist fraglich, ob die Schiene davon tatsächlich in der vom Bundesrat erwarteten Grössenordnung profitieren wird. Bis heute können die zugrunde liegenden Studien keine verlässliche Antwort liefern, wie aus den Wachstumsprognosen auf die künftige Verteilung im Modalsplit geschlossen wird. Aus der historischen Entwicklung geht vielmehr hervor, dass die Schiene in der Fläche gegenüber der Strasse zunehmend an Bedeutung verliert. Zudem stellt sich noch das von Frau Bundesrätin Leuthard heute Morgen schon erwähnte Problem der Kapazitäten, die auf den Netzen überhaupt zur Verfügung stehen. Dieser Trend könnte sich noch fortsetzen, bedingt insbesondere auch durch die internationale Arbeitsteilung, Produktionskonzepte wie dem "just in time" und Qualitätsanforderungen, denen die Schiene manchmal nicht so gut entsprechen kann wie die Strasse. Umso wichtiger erscheint es mir deshalb, nicht nur eine Gesamtkonzeption für den Schienengüterverkehr, sondern eine umfassende Gesamtplanung für alle Verkehrsträger zu entwickeln und auf eine verbesserte Abstimmung zwischen den Verkehrsträgern hinzuarbeiten.
Zur Antwort auf Frage 3 erlaube ich mir festzuhalten, dass sich moderne Logistik nach den Bedürfnissen des Marktes richtet. Die Nachfrage entscheidet über die Verkehrsmittelwahl. Umso wichtiger ist es, die freie Verkehrsmittelwahl weiterhin zu gewährleisten, zugleich jedoch diese Verkehrsmittelwahl nicht durch falsche Preissignale zu beeinflussen.
In diesem Sinne ist die Absicht des Bundesrates, künftig nach dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit zu verfahren, von mir aus vollumfänglich zu unterstützen. Allerdings ist auch darauf hinzuweisen, dass heute wesentliche Querfinanzierungen von der Strasse zur Schiene bestehen und [PAGE 684] der Schienengüterverkehr zweitens auch von Subventionen profitiert. Die neu im Gütertransportgesetz vorgesehenen staatlichen Beiträge für den Eisenbahnbetrieb sollten deshalb befristet werden. Wie die historische Erfahrung zeigt, besteht jedoch die Tendenz, solche Befristungen immer wieder zu verlängern. Wir werden es dann also in der Hand haben, darüber zu bestimmen.
Zur Antwort auf Frage 4 erlaube ich mir noch die folgende Bemerkung: Ich bin der Auffassung, dass ein Gütertransportgesetz sich nicht einseitig nur auf die Schiene fokussieren sollte, sondern alle Verkehrsträger mit einbeziehen muss. Alles andere ist eine isolierte Betrachtung, die zu verzerrten Resultaten führen könnte. Eine Ausweitung des Gestaltungsbereichs der Botschaft auf alle Verkehrsträger würde meines Erachtens - anders als die bundesrätliche Antwort es nahelegt - durchaus einen Gegenwert generieren. Das Argument der höheren Komplexität ist für mich keine genügende Antwort, im Gegenteil. Wie in der Botschaft korrekt aufgezeigt wird, ist der Güterverkehrsmarkt sehr dynamisch, mit immer mehr Wechselwirkungen zwischen den beteiligten Akteuren. Der Bundesrat schreibt denn auch selbst, dass gleichzeitig eine verbesserte Abstimmung in den Planungsprozessen für die Infrastrukturbereitstellung bei den verschiedenen Verkehrsträgern anzustreben ist. Darin würde ich den Bundesrat unterstützen.
Ich erlaube mir, gerade noch auf das Projekt des Lehrstuhls für Logistikmanagement der Universität St. Gallen und der ETH Zürich, wo sich das Institut für Verkehrsplanung und Transportsysteme mit dieser Frage beschäftigt, hinzuweisen. Es geht um die Vision "Mobilität Schweiz 2050". In der Zielsetzung wurde meines Erachtens zu Recht darauf hingewiesen, dass die Schweiz im bisherigen Ansatz das Projekt nicht mit Blick auf alle Verkehrsträger angegangen ist, sondern viel eher aus einer Strassen- oder Schienenoptik, dass aber die Zukunft es bedingt, hier einen integrativen Planungsansatz zu wählen. Sollte diese Vision "Mobilität Schweiz 2050" Erfolge zeitigen, wären wir als Parlament sicher aufgefordert, die entsprechenden Ergebnisse einfliessen zu lassen.
Ich komme zur Antwort auf Frage 5, wo ich die Auffassung des Bundesrates teile, dass ein Verzicht auf Angebotsvorgaben richtig und wichtig ist. Jedoch ist meines Erachtens auch darauf zu achten, dass es bei der Infrastrukturbereitstellung zu keinen Monopolsituationen kommt. Dies ist insbesondere bei der Frage von neuen Grossterminals, die wir heute auch schon tangiert haben, zu beachten. Wichtig ist deshalb, die Diskriminierungsfreiheit bei der Inftrastrukturbenützung strikte zu beachten.
Ich danke dem Bundesrat für die Antworten und erkläre mich mit diesen Bemerkungen grösstenteils von seiner Antwort befriedigt.