Bangerter Käthi · Nationalrat · 2001-12-06
Bangerter Käthi · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-06
Wortprotokoll
Artikel 60 regelt die Höhe der Beteiligung des Bundes an der Berufsbildung. Ich habe bereits in meinem Eintretensvotum und auch vorhin darauf hingewiesen, dass das vorliegende Berufsbildungsgesetz eine Kostenfolge von mehr als 200 Millionen Franken nach sich zieht, d. h. eine Aufstockung von fast 50 Prozent. Ich bin mir bewusst: Eine gute Bildung kostet Geld, und wir wollen eine gute Bildung, eine gute Ausbildung. Das ist die Ressource unseres Landes. Wir sind auch bereit, entsprechende Mittel einzubringen. Aber die Qualität steigt nicht unbedingt im Gleichschritt mit steigenden Mitteln. Es gibt auch andere Kriterien, diese dürfen nicht tabuisiert werden. Die OECD-Studie Pisa zeigt auf, dass die Schweizer Jugendlichen im internationalen Vergleich nur über mittelmässige Fähigkeiten im Lesen und in den Naturwissenschaften verfügen, obwohl das Schweizer Schulsystem zu den teuersten gehört. Die Gleichung "hohe Ausbildungskosten gleich hohe Kompetenz und gute Resultate" geht nicht auf.
Die Subkommission 3 der Finanzkommission informierte sich an ihrer Sitzung im August über die finanziellen Auswirkungen aller heute bekannten Geschäfte und Begehren im Bildungs- und Wissensbereich, die eine hohe Akzeptanz im Rat geniessen. Uns wurde mitgeteilt, dass diese Geschäfte bis im Jahr 2007 eine Kostenfolge von etwa 1 bis 1,5 Milliarden Franken hätten. Das sind neben der Berufsbildung der Aufbau der Fachhochschulen, die Aufstockung der Grundbeiträge an die Universitäten - diese haben wir bereits gestern im Budget aufgenommen -, die Aufstockung im ETH-Bereich ab 2004, die Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien - Schulen ans Netz; auch dies haben wir diese Woche ermöglicht -, die Stärkung der Geistes- und Sozialwissenschaften, die Stärkung der Grundlagenforschung, die europäische Forschungszusammenarbeit, das Weiterbildungsgesetz, die Stipendiengesetzregelung, die Bologna-Deklaration usw. Die Liste ist lang!
Hinter all diesen Begehren stehen echte Bedürfnisse. Nur können wir diesen Strauss von Wünschen und Begehren nicht insgesamt umsetzen. Bildung und Forschung sind nicht die einzigen Bereiche, die für künftige und neue Aufgaben neue Mittel fordern. Es gilt, Prioritäten zu setzen. Wir dürfen vor allem nicht die Bildungsinstitute gegeneinander ausspielen. Deshalb gilt es, auch im Berufsbildungsgesetz das richtige Augenmass zu bewahren und die Beiträge des Bundes auf einen Viertel der Aufwendungen der öffentlichen Hand zu definieren und nicht noch zusätzlich 10 Prozent dieser Beteiligung für unterschiedlichste Entwicklungsprojekte aufzustocken.
Ich beantrage Ihnen deshalb, der Minderheit und dem Bundesrat zuzustimmen.