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Gutzwiller Felix · Ständerat · 2014-03-20

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-20

Wortprotokoll

Ich freue mich, Ihnen im Namen der APK dieses wichtige Geschäft näherzubringen. Ich werde kurz etwas zu den Freihandelsabkommen generell sagen. Ich werde dann etwas zum vorliegenden Abkommen sagen, insbesondere zu seinem Inhalt, und dann auf ein paar Punkte eingehen, die uns in der Kommission und auch seither stark beschäftigt haben. Es sind das die Nachhaltigkeitsthemen, die Vereinbarkeit mit dem neuen Verfassungsartikel sowie die Thematik der Unterstellung unter das fakultative Referendum, die ebenfalls kürzlich noch aufgebracht worden ist.

Ich muss Ihnen hier nicht im Detail erklären, weshalb Freihandelsabkommen ein sehr wichtiges Instrument der Aussenwirtschaftspolitik geworden sind. Wir konnten ja auch beim Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik, den wir am letzten Montagabend diskutiert haben, betonen und zur Kenntnis nehmen, auf welchen Ebenen diese Freihandelsabkommen sich entwickeln und wo sie stehen. Ganz sicher sind es ganz wichtige Instrumente der Aussenwirtschaftspolitik. Man könnte durchaus auch sagen, dass sie im Kontext der Abstimmung vom vergangenen 9. Februar für den Standort Schweiz noch zusätzlich an Bedeutung gewonnen haben.

Beim Freihandelsabkommen mit China handelt es sich offensichtlich um ein Abkommen mit einem sehr wichtigen Partner. Ich muss Ihnen auch hier nicht sämtliche Zahlen in Erinnerung rufen; es handelt sich hier um den drittwichtigsten Partner nach der EU und den USA. Das Abkommen selber beinhaltet eine ganze Reihe von wichtigen Themen. Es umfasst den Waren- und Dienstleistungshandel. Es verbessert den Schutz des geistigen Eigentums. Es enthält Bestimmungen zum Wettbewerb, zur Investitionsförderung, zur Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen, zu handelsbezogenen Umwelt- und Arbeitsfragen, zur wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeit sowie auch zu institutionellen Aspekten.

Dieses Freihandelsabkommen wird den Zugang für Schweizer Waren und Dienstleistungen auf dem grossen und wachstumsstarken chinesischen Markt ohne Zweifel verbessern. Es wird den gegenseitigen Handel erleichtern, den Schutz des geistigen Eigentums verstärken - das habe ich schon erwähnt - und die Rechtssicherheit für den wirtschaftlichen Austausch ganz allgemein verbessern. Zusammen mit gleichzeitig abgeschlossenen Abkommen zu Arbeits- und Beschäftigungsfragen wird es die bilaterale Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und China fördern und zur nachhaltigen Entwicklung beitragen.

Es erweitert das Netz von Freihandelsabkommen, welches die Schweiz seit den Neunzigerjahren mit Drittländern ausserhalb der EU aufgebaut hat. China ist nach den USA die zweitgrösste Volkswirtschaft der Welt und, ich habe es gesagt, einer der wichtigsten Aussenwirtschaftspartner der Schweiz. China ist der grösste Abnehmer von Schweizer Industrieprodukten in Asien und der drittgrösste weltweit nach der EU und den USA. 2012 exportierte die Schweiz Waren im Wert von knapp 8 Milliarden Franken nach China; es waren dies knapp 4 Prozent aller Ausfuhren der Schweiz. Die Importe aus China beliefen sich auf ungefähr 10 Milliarden Franken; das sind 5,5 Prozent aller Einfuhren.

Für die Schweiz als import- und exportorientiertes Land stellt der Abschluss von Freihandelsabkommen, neben der Mitgliedschaft bei der WTO und den bilateralen Verträgen mit der EU, einen der drei Hauptpfeiler ihrer Politik der Marktöffnung und der Stärkung der aussenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dar. Wir sind überzeugt, dass diese Abkommen eine Diversifikation und Dynamisierung des grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Austauschs mit wichtigen Partnern ermöglichen, dass sie den Wettbewerbsvorteil sichern und Diskriminierungen in jeder Beziehung vermindern.

Ich habe es gesagt: Neben dem Inhalt möchte ich gerne zu drei Punkten Stellung nehmen, die uns in der Kommissionssitzung und danach sehr stark beschäftigt haben.

Der erste Punkt betrifft die Nachhaltigkeitsproblematik, die Wirtschaftsentwicklung, den Umweltschutz, die Arbeitsstandards, aber auch die Menschenrechte. Hier ist darauf hinzuweisen, dass die Kohärenzbestimmungen in diesem Freihandelsabkommen mit China dem Ziel einer kohärenten Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik dienen. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich bezüglich der Menschenrechte ein Verweis auf menschenrechtsrelevante Instrumente findet, insbesondere auf die Uno-Charta mit dem Stipulieren der Respektierung der Menschenrechte. Zudem ist das Memorandum of Understanding zwischen der Schweiz und China aus dem Jahr 2007 zu erwähnen, das den bilateralen Menschenrechtsdialog bestätigt. Es wäre weiter darauf hinzuweisen, dass bezüglich Arbeitsstandards rechtsverbindliche Zusatzabkommen zu Arbeits- und Beschäftigungsfragen ausgehandelt sind, gleichzeitig mit dem Freihandelsabkommen und auf gleicher Stufe abgeschlossen, auf Ministerstufe; sie sind damit entsprechend gewichtet.

Für die Umweltstandards - ebenfalls ein Thema - gibt es sogar ein spezielles Kapitel im Freihandelsabkommen, und man darf wohl sagen, dass das Verhandlungsergebnis angesichts der Ausgangslage eher über den Erwartungen liegt, was die Nachhaltigkeit anbelangt. Kürzlich sind auch noch Fragen zum Tierschutz aufgekommen. Hier kann man einfach darauf hinweisen, dass Pelze und Felle schon heute aus China zollfrei eingeführt werden können und dass dieses Abkommen an dieser Situation nicht sehr viel ändern wird. Zudem gilt ja seit dem 1. März 2014 in unserem Land die Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte, die hier ebenfalls Transparenz schafft.

Zu den Nachhaltigkeitszielen darf man wohl festhalten, dass das Ergebnis auch den Anliegen der APK entgegenkommt. Ich darf hier festhalten, dass der zuständige Bundesrat, Herr Schneider-Ammann, in der APK zugesichert hat, dass künftig im aussenwirtschaftspolitischen Bericht über dieses Thema informiert wird. Zudem gibt es ja die Instrumente der Überwachung des Abkommens, die es ebenfalls erlauben, diese Nachhaltigkeitskriterien und im Übrigen auch die Menschenrechtsthemen zu diskutieren und zu überprüfen. Sie wissen, dass zur Prüfung dieses Abkommens ein gemischter Ausschuss mit Vertretern aller interessierten Bundesstellen besteht. Es ist aber auch vorgesehen, die interessierten Kreise - Wirtschaft, Gewerkschaften, NGO - einzubeziehen und die beiden APK, die tripartite IAO-Kommission usw. regelmässig zu informieren. Somit ist bei den Nachhaltigkeitszielen sichergestellt, dass dieses Thema auch entsprechend aufbereitet und überprüft wird und in der Folge weiter diskutiert werden kann.

Ein sehr wichtiges Thema betrifft den neuen Verfassungsartikel zur Steuerung der Zuwanderung, den neuen Artikel 121a. Auch dieses Thema wurde in Ihrer APK aufgebracht, nachdem die letzte Sitzung der APK ja nach der Abstimmung vom 9. Februar stattgefunden hat. Sie haben ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass am letzten Montag bei der Behandlung des Aussenwirtschaftsberichtes hier im Ständerat von Herrn Bundesrat Schneider-Ammann bestätigt wurde, dass diese Frage durch die entsprechenden [PAGE 350] Bundesstellen geprüft wird. Soweit uns heute bekannt ist, kam diese Prüfung zum Schluss, dass das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China und die bisherigen Freihandelsabkommen mit dem neuen Verfassungsartikel 121a vereinbar sind. Die Argumentation geht in die Richtung, dass die Freihandelsabkommen, auch jenes mit China, nur einen zeitlich strikt befristeten Aufenthalt vorsehen, einen Aufenthalt, der ohne Anspruch auf Verbleib ist. Es geht zudem um eine eng definierte Personenkategorie. Damit ist die Steuerung der Zuwanderung nicht beeinträchtigt.

Ausserdem, das ist ein weiteres Argument, setzt die Schweiz die Freihandelsabkommen schon heute im Rahmen des Kontingentsystems für Drittstaaten um. Für Personen aus Drittstaaten, unter welche auch die eng definierte Personenkategorie der Freihandelsabkommen fällt, ergibt sich also kein Systemwechsel. Die Schlussfolgerung ist deshalb, dass das Freihandelsabkommen mit China auch unter der neuen Verfassungsordnung ratifiziert werden kann.

Ich darf hier beifügen, dass eine Verschiebung - es liegt ein entsprechender Antrag auf Rückweisung vor - wohl auch im zeitlichen Ablauf nicht unbedingt sehr viel bringt, indem die Wartefrist für die Inkraftsetzung dieses Freihandelsabkommens doch verlängert würde. Die Inkraftsetzung ist ja auf den 1. Juli 2014 vorgesehen. Würden wir dieses Datum verpassen, wüssten wir natürlich nicht, wie die allfällige Reaktion des Vertragspartners wäre.

Ein weiteres wichtiges Thema, das uns beschäftigt hat und das auch in den letzten Tagen hier verschiedentlich diskutiert wurde, deshalb erlaube ich mir ebenfalls, dazu etwas zu sagen, ist die Unterstellung unter das fakultative Referendum. Hierzu findet sich schon in der Botschaft, analog zu früheren Freihandelsabkommen, einiges zur Frage, weshalb die Kriterien gemäss Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d der Bundesverfassung für die Unterstellung unter das fakultative Referendum hier in diesem vorliegenden Fall nicht erfüllt sind. Dazu gehört erstens, dass das Abkommen mit China kündbar ist. Es sieht zweitens keinen Beitritt zu einer internationalen Organisation vor. Drittens erfordert die Umsetzung des Freihandelsabkommens weder eine Änderung von Bundesgesetzen, noch enthält es wichtige rechtsetzende Bestimmungen. "Rechtsetzende Bestimmungen" - das sei in diesem Zusammenhang noch geklärt -, sind in Verfassung und Gesetz abschliessend definiert: als Bestimmungen, die Rechte und Pflichten sowie Zuständigkeiten festlegen. Die Grösse eines Vertragspartners, die in diesem Falle angeführt wurde, die Umstrittenheit eines Abkommens und dergleichen sind klar nicht Kriterien, die hier zum Zuge kommen; sie fallen klar nicht unter die Definition der Bundesverfassung.

Zusammenfassend handelt es sich also um ein Freihandelsabkommen mit einem offensichtlich ganz wichtigen Partner, und es dient der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Es ist das erste solche Abkommen Chinas mit einem europäischen Land. Für uns ist es ein Abkommen mit einem wichtigen Partner, ein Abkommen - davon sind wir überzeugt -, das gemessen am Status quo auch Verbesserungen bei wichtigen Themen erzielt, die mit dem Abkommen verbunden sind: bei der Nachhaltigkeit bezüglich Umweltschutz, bei den Arbeitsstandards und bei den Menschenrechten. Das Abkommen verletzt auch den neuen Verfassungsartikel 121a nicht, sondern ist mit ihm kompatibel, und es wird zu Recht nicht dem fakultativen Referendum unterstellt.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommission, die diesem Abkommen einstimmig bei 5 Enthaltungen zugestimmt hat, ihm ebenfalls zuzustimmen. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass der Antrag auf Rückweisung an die Kommission in der Kommission natürlich noch nicht vorlag; ich habe mir erlaubt, in meinem Referat kurz darauf hinzuweisen. Ich bitte Sie also, diesem Abkommen zuzustimmen.