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Graber Konrad · Ständerat · 2014-03-20

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-20

Wortprotokoll

Die Minderheit III äussert sich vor allem auch zu den Kostenaspekten dieser zweiten Tunnelröhre, und die Frage ist, welches dann die Auswirkungen auf andere Projekte sind.

Die Variante mit einer zweiten Röhre führt zu Mehrkosten von 1 Milliarde Franken bei den Investitionen. Dazu kommen jährliche Mehrkosten für Unterhalt und Betrieb von mindestens 25 bis 40 Millionen Franken über vierzig Jahre hinweg bis zur nächsten Sanierung. Das sind somit weitere 1 bis 2 Milliarden Franken an Zusatzkosten, die einem Finanzierungsgefäss - welchem auch immer - belastet werden.

Wir tun gut daran, hier auch die Folgekosten dieses Projektes zu berücksichtigen und nicht nur bis ins Jahr 2030, also bis zum Bau und zur Eröffnung der zweiten Röhre, zu denken, sondern darüber hinaus. Gemäss Astra ergeben sich auch keine Investitionsvorteile bei einer späteren zweiten Sanierung. Aus den Unterlagen, die wir erhalten haben, wird ersichtlich, dass das Astra die Investitionskosten für eine spätere zweite Sanierung bei der Variante mit zwei Röhren auf 1,2 bis 2,1 Milliarden Franken und bei der Variante mit einer Röhre mit Rola auf 1,4 bis 2 Milliarden Franken schätzt.

Die Finanzierung der zweiten Röhre würde bekanntlich über die Spezialfinanzierung Strassenverkehr erfolgen. Diese Spezialfinanzierung ist knapp an Mitteln. Voraussichtlich ab Ende 2017 droht eine Finanzierungslücke. Es lohnt sich deshalb, diese Vorlage auch im Lichte von zukünftigen Geschäften zu beurteilen. Wenn Sie hier eine Belastung vornehmen, die um 2 bis 3 Milliarden Franken über das Notwendige hinausgeht, dann fehlen diese Mittel dann anderswo oder müssen zusätzlich bereitgestellt werden. Zur Schliessung dieser Finanzierungslücke hat das Astra im Zusammenhang mit der NAF-Vernehmlassungsvorlage ausgesagt, dass sowohl einnahmen- als auch ausgabenseitige Massnahmen erforderlich sind. Auf der Ausgabenseite wären gemäss Astra insbesondere bei den Nationalstrassen Effizienzgewinne und Einsparungen sowie die zeitliche Verschiebung und Erstreckung von Projekten notwendig. Das Astra geht also von der zeitlichen Verschiebung und Erstreckung von Projekten aus. Es ist klar: Wenn Sie hier ein Gefäss zusätzlich um 2 bis 3 Milliarden Franken belasten, dann ist es logisch, dass die bereits jetzt beabsichtigte zeitliche Verschiebung und Erstreckung von Projekten noch akuter wird.

Aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr wird bekanntlich auch der Infrastrukturfonds alimentiert. Das Gesetz sieht vor, dass nur so viele Mittel in den Infrastrukturfonds fliessen dürfen, wie sie für die Erfüllung der Aufgaben der Spezialfinanzierung benötigt werden. Das ergibt sich aus der [PAGE 329] Aussage der Frau Bundesrätin, wonach Sanierungen Priorität geniessen und auch in Zukunft geniessen werden. Aber wenn Sie mehr Mittel für Sanierungen investieren, fliesst aufgrund des Baus einer zweiten Röhre weniger Geld aus dem Infrastrukturfonds, und es ist logisch, dass es dann Druck auf diese Projekte gibt. Wegen des Baus einer zweiten Röhre werden weniger Mittel des Infrastrukturfonds fliessen; d. h., dass Projekte, die über den Infrastrukturfonds finanziert werden, deswegen klar schlechtergestellt werden.

Worum geht es da? Der Infrastrukturfonds besteht bekanntlich für die Fertigstellung des Netzes im Nationalstrassenbau, für die Engpassbeseitigungen, für die Hauptstrassen in den Randregionen und für den Agglomerationsverkehr. Mit dem neuen Finanzierungsmodell NAF präsentiert sich die Situation identisch. Anzumerken ist noch, dass die damit verbundene Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags bereits bei der Ankündigung der Vernehmlassung ausgerechnet von den Befürwortern der zweiten Gotthardröhre bekämpft oder zumindest kritisch kommentiert wird. Es ist bereits heute absehbar, dass die Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags wie die Vignette von zwei Seiten bekämpft wird, so vonseiten der Automobilverbände, weil man auf die "Milch" der Milchkuh hofft, und die zweite Röhre in letzter Konsequenz mit der "Milch" aus den Bereichen Bildung, Verteidigung, Sozialwerke, Landwirtschaft usw. finanzieren will. Kollege Bieri hat dazu in dieser Session einen Vorstoss eingereicht. Widerstand wird es auch von der anderen Seite geben, welcher der Alpenschutz wichtig ist. Diese Seite wird nicht bereit sein, aus ihrer Sicht unverhältnismässige Strassenprojekte wie die zweite Röhre am Gotthard zu finanzieren, und sie wird darauf hinweisen, dass die zweite Röhre einen gewichtigen Anteil an den Einnahmen aus der geplanten Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags beansprucht. Mit Mehreinnahmen darf heute deshalb kaum spekuliert werden. Das wird die Finanzierungssituation im Strassenverkehr verschärfen. Auch Ihre Finanzkommission hat in ihrem Mitbericht verlangt, dass die Zahlen in der Botschaft noch präzisiert werden. Ich weiss nicht, ob Sie nun vom Ergebnis der Kommissionsarbeit befriedigt ist. Ohne der Finanzkommission zu nahe treten zu wollen: Sie würde die Diskussion über die zweite Röhre wohl am besten im Kontext der geplanten Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags und der Milchkuh-Initiative führen.

Für unseren Rat wäre es auch von Vorteil, vor dem Bau einer weiteren Redundanz die Auswirkung der Eröffnung der Gotthard-Basislinie zu kennen. Die bis heute getätigten Investitionen müssen rentabilisiert sein, bevor neue Beschlüsse gefasst werden. Das gibt übrigens auch die in dieser Frage wohl unverdächtige "NZZ" zu bedenken. Meines Erachtens ist es eine Frage der Transparenz, dass dargestellt wird, wie die Mehrkosten von 2 bis 3 Milliarden Franken gegenüber der Sanierung mit einer Rola finanziert werden bzw. auf welche Projekte verzichtet wird oder welche Projekte verzögert werden; denn dazu wird es kommen, wie das Astra bereits angekündigt hat. Die Forderung der Minderheit III lautet denn auch: Mehreinnahmen oder Minderausgaben. Alles andere ist meines Erachtens keine sehr seriöse Finanzpolitik.

Spätestens im Rahmen der NAF-Botschaft wird die Bevölkerung analog zur Fabi-Vorlage wissen wollen, wann welches Projekt in der langfristigen Planung des Bundes zur Realisierung vorgesehen ist. Zuerst eine Grossinvestition zu tätigen und dann die Kantone wegen Finanzknappheit zu vertrösten - das ist ein politischer Eiertanz. Wer also, über die Sanierungsvorlage mit einer Rola hinaus, 2 bis 3 Milliarden Franken investieren will, soll bitte auch aufzeigen, wie die Finanzierung sichergestellt wird: entweder durch Zusatzmittel oder durch Projektverzögerungen oder durch Projektverzichte.

Das ist die Stossrichtung der Minderheit III. Ich bitte Sie, ihrem Antrag zuzustimmen.