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Hardegger Thomas · Nationalrat · 2013-09-26

Hardegger Thomas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-26

Wortprotokoll

Die Entwicklung des Luftverkehrs und der Erhalt der Siedlungsqualität stehen immer in Konflikt. Wir wollen dem Luftverkehr Handlungsspielraum für die Erfüllung seiner Aufgabe geben. Gleichzeitig haben wir aber in den Richtplänen festgelegt - von Kantonen festgelegt und vom Bund genehmigt -, wo wir das Wohnen und Arbeiten sinnvoll finden. Dort, wo neu gebaut wird, verlangen wir richtigerweise höhere Auflagen zum Schutz der Gesundheit der Anwohnenden. Das ist ein verfassungsmässiger Auftrag.

Meine Motion will nun, dass die schweizerischen Flughäfen mit Reduktionszielen für Lärm- und Schadstoffemissionen auch ihren Beitrag leisten. Der technologische Fortschritt soll zwar der Erreichung der Klimaziele dienen, aber auch der Gesundheit der Anwohnerschaft zugutekommen.

Eine Lenkungsmöglichkeit bildet z. B. die Ausgestaltung der Flughafengebühren. Mit verbindlichen und regelmässig anzupassenden Reduktionszielen für Lärm- und Schadstoffemissionen der Flughafenanlagen zu Boden und in der Luft kommt der technologische Fortschritt der Aufwertung der Siedlungsqualität zugute. Dafür sind - entgegen der Aussage des Bundesrates - entweder die gesetzlichen Voraussetzungen ungenügend, oder deren Anwendung ist unbefriedigend. Die Flughafengemeinden wollen, dass die Flughafenhalter für die Erfüllung ihrer Aufgabe einen angemessenen Handlungsspielraum haben, und akzeptieren, dass Letztere dies nicht ohne Auswirkungen auf die Umgebung wahrnehmen können. Genau deshalb müssen die Entwicklungsziele des Luftverkehrs auch auf die raumplanerischen Ziele des Bundes und der Kantone abgestimmt werden.

Die Flughäfen würden von den verfügten Emissionsreduktionszielen auch profitieren. Auch sie erhielten Planungssicherheit und einen vorhersehbaren Entwicklungsspielraum. Durch die Reduktion der Lärmemissionen würden sie sogar bei Entschädigungsforderungen entlastet. Die Emissionsverursacher würden zum Einsatz moderner Anlagen und zur Bevorzugung des Einsatzes moderner, emissionsärmerer Fluggeräte animiert. Der Bundesrat verkennt in seiner Stellungnahme die Chance, die sich ihm mit der Motion bietet. Den technologischen Fortschritt zu pushen hilft doch, die im Energie-, Umwelt- und Klimabereich gesteckten Ziele eher zu erreichen.

Fliegen kostet heute fast nichts mehr. Die Fluggesellschaften unterbieten sich mit Dumpingpreisen, für wenige Euro fliegen Sie um die halbe Welt. Gleichzeitig schreien die Fluggesellschaften nach weiteren Senkungen der Flughafengebühren. Die Revision der Lärm- und Landegebühren in Zürich zeigt auf, wie schwierig es auch für das UVEK ist, hier Einfluss zu nehmen. Der Bundesrat schreibt, dass die lärm- und schadstoffabhängige Ausgestaltung der Flughafengebühren periodisch überprüft werde. Seit der Privatisierung des Flughafens Zürich ist aber gar nichts passiert. Der Flughafenhalter hat eine Anpassung jahrelang verzögert. So brauchte es ein Urteil des Bundesgerichtes, das die Überarbeitung der Gebühren und die Sicherstellung der Lenkungswirkung verlangte.

Die vorgelegte neue Regelung wird nun die Luftfahrt zusätzlich um Millionen entlasten. Von Lenkungswirksamkeit kann keine Rede mehr sein. So wird wiederum das Gericht entscheiden müssen, weil die gesetzliche Regelung zu wenig klar ist. Sollten tatsächlich ausreichend gesetzliche Grundlagen vorhanden sein, dann wären umweltrelevante Auswirkungen daraus nicht ersichtlich. Die Politik sollte aber die Regelungen in den Gesetzen so klar formulieren, dass nicht die Gerichte anstelle der Politik entscheiden müssen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, meine Motion anzunehmen.