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Candinas Martin · Nationalrat · 2013-09-26

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-26

Wortprotokoll

Mit meiner Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Nutzungsrechte an den Vorinvestitionen für die Porta Alpina an den Kanton Graubünden zu übertragen. Wie wir alle wissen, hat der Bundesrat entschieden, zumindest einstweilen auf die Realisierung der Porta Alpina zu verzichten. Somit stellt sich die Frage, wie die getätigten Vorinvestitionen für einen unterirdischen Bahnhof in 800 Meter Tiefe für künftige Generationen sinnvoll genutzt werden können, damit die bestehenden Infrastrukturen einen dauerhaften wirtschaftlichen und kulturellen Nutzen entfalten.

Der neue Neat-Gotthardtunnel ist ein Meisterwerk der Ingenieurkunst. Bereits heute zeigt sich das grosse touristische Potenzial des Jahrhundertbauwerkes mit täglichen Besucherströmen zu den Neat-Besucherzentren. Mit Bestimmtheit wäre es eine riesige touristische Attraktion, wenn Besucher von Sedrun aus mit der längsten Liftanlage der Welt auf das Niveau des längsten Eisenbahntunnels der Welt gebracht werden könnten. Eine solche einmalige touristische Chance für unser Land und für den Kanton Graubünden im Speziellen muss man packen. Wir schaffen Wertschöpfung im Berggebiet und setzen ein Zeichen für Innovation, Fortschritt und Pioniergeist. Der Kanton Graubünden hat beim Bau der Neat eine wichtige Rolle gespielt und hätte im Zusammenhang mit der Neat ein nachhaltiges touristisches Projekt mit internationaler Ausstrahlung verdient. Die Kosten für die Finanzierung und Realisierung der Vorinvestitionen [PAGE 1721] für das Projekt Porta Alpina haben der Bund, der Kanton Graubünden und die Gemeinde übernommen. Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme zu Recht, dass diese Vorinvestitionen bei einer späteren Realisierung des Hauptprojektes Porta Alpina oder eines alternativen Projektes für eine zukünftige Nutzung unentgeltlich zur Verfügung stehen sollen.

Das UVEK hat im Herbst 2011 eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Kantons Graubünden, der SBB sowie des UVEK eingesetzt, welche den Auftrag hatte, die Nutzungsrechte an den Vorinvestitionen einvernehmlich zu klären. Bei der Stellungnahme zu meiner Motion ging der Bundesrat davon aus, dass der Nutzungsvertrag im Verlaufe des Jahres 2012 unterzeichnet werden könne. Der Bundesrat beantragte deshalb die Ablehnung der Motion, da er davon ausging, dass die Umsetzungsarbeiten bereits weit fortgeschritten sein würden und vor der parlamentarischen Beratung der Motion abgeschlossen sein dürften. Dies war der einzige Grund für die Ablehnung der Motion.

Heute Mittag fanden noch telefonische Gespräche zwischen dem zuständigen Bündner Regierungsrat, Mario Cavigelli, dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung der Alp Transit Gotthard AG, Renzo Simoni, und Herrn Ruedi Sperlich vom Bundesamt für Verkehr statt. Vor einer halben Stunde habe ich von unserem Regierungsrat das Okay dafür erhalten, die Motion zurückzuziehen, da die Vertragsunterzeichnung nun auf bestem Wege sei. Wo der Knopf genau war, weiss ich nicht. Aber eines weiss ich: Die Traktandierung meiner Motion hat Schwung in den Laden gebracht. Sie hat somit ihren Dienst getan und kann - in grosser Hoffnung, dass der Kanton Graubünden Investoren für ein Vorhaben findet - zurückgezogen werden. Ich danke allen Beteiligten für die Arbeit und den 41 Mitunterzeichnenden der Motion für die Unterstützung.

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