Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-03-19
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-03-19
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat am 30. November 2011 eine Aussprache über die steuerpolitischen Prioritäten gehalten und seine damalige Beurteilung in seiner Stellungnahme zum Bericht der WAK-NR am 23. Januar dieses Jahres bestätigt. Wir stufen zwei Reformen als vordringlich ein - das haben wir im November 2011 festgehalten und wieder bestätigt -, nämlich zum einen die Beseitigung der verfassungswidrigen Mehrbelastung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren und zum andern die Unternehmenssteuerreform III. Wir haben immer gesagt, dass wir im Grundsatz auch die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital befürworten. Wir haben auch immer wieder gesagt, dass wir die Abschaffung dieser Abgabe im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform III einbringen und diskutieren möchten, damit wir ein Paket haben, das eine Balance zwischen entlastenden und belastenden Elementen in der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III ermöglicht.
Wir sind uns einig, und wir werden das bringen. Die Frage ist, wann und in welchem Zusammenhang. Wir möchten an der Strategie, die im Jahre 2008 beschlossen worden ist, festhalten, nämlich dass die Unternehmenssteuerreform III als Gesamtpaket vorgelegt und nicht immer wieder in Tranchen, in Scheibchen diskutiert und verabschiedet werden soll. Wir möchten einen Gesamtüberblick haben.
Ich möchte Herrn Pelli zu seinem Vorwurf der Verzögerungstaktik und zum Vorwurf, wir seien zu spät gewesen - die EU würde uns schon lange sagen, was wir zu tun hätten -, die Diskussion in Bezug auf die von der EU aufgeworfene Frage der Unternehmensbesteuerung in Erinnerung rufen. Die dort zu klärende Frage des Ring Fencing diskutieren wir seit 2007 intensiv. Die Beantwortung der Frage ist 2007/08 nicht an der Politik gescheitert. Vielmehr wollte die Wirtschaft damals die Lösung, die man auf dem Tisch hatte, nicht unterstützen. Die Diskussion ist dann weitergegangen. Es ist also zu einfach, heute zu sagen, die Politik oder der Bundesrat hätten nicht gewollt. Es waren enorm viele Diskussionen mit abwechselnder Ablehnung von verschiedenen Seiten, einmal von den Kantonen, einmal von der Wirtschaft, einmal vom Parlament; es war nicht einfach der Bundesrat, der hier nicht vorwärtsmachen wollte. Wir haben eine Vorlage gebracht, die dann von der Wirtschaft versenkt wurde.
Wir haben in unserer Stellungnahme zum Bericht der WAK des Nationalrates auch noch auf die finanzpolitische Situation hingewiesen, damals noch unter dem Eindruck der Planung, die wir im August 2012 für die Jahre 2014 bis 2018 oder 2019 vorgenommen haben. Wir haben dort festgestellt, dass wir wenig Handlungsspielraum haben. Wir legen Ihnen jetzt ein neues Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungsprogramm, das KAP, mit einer Entlastung von 570 Millionen Franken vor. Wenn Sie dem zustimmen - davon gehe ich aus, weil Sie uns das ja in Auftrag gegeben haben; Sie können uns ja wohl kaum einen Auftrag geben und diesen dann nicht umsetzen wollen -, wird das eine Entlastung von 570 Millionen Franken bringen. Damit stimmen die Ausführungen, die wir zum Bericht der WAK des Nationalrates gemacht haben, in dieser Form nicht mehr. Wenn diese Aufgabenüberprüfung durchgeht, haben wir ein bisschen Handlungsspielraum.
Trotzdem kann man natürlich nicht sagen, 240 Millionen Franken - dieser Betrag wechselt ja jedes Jahr, das ist ein Durchschnittswert über fünf Jahre - zu kompensieren sei lächerlich. Wir haben den Auftrag, gemäss der Schuldenbremse zu kompensieren. Es gibt keine Bestimmung, wonach gewisse Beträge lächerlich wären und andere nicht. Wir haben grundsätzlich das, was wir an Mindereinnahmen haben, auf der anderen Seite zu kompensieren. Darum stellt sich natürlich auch die Frage: Wie kompensiert man 240 Millionen Franken? Wir sind nicht der Auffassung, dass das geschehen kann, indem der Bundesrat dafür verantwortlich sein soll. Wir sind der Auffassung, dass das so geschehen sollte, dass der Bundesrat dem Parlament einen Vorschlag machen und das Parlament diesem Vorschlag dann zustimmen müsste. Die Verantwortung läge also bei beiden. Darüber werden wir möglicherweise noch diskutieren.
Ich bitte Sie, auf den Gesetzentwurf der WAK einzutreten, dann aber das Geschäft zu sistieren und es so zu behandeln, wie es immer vorgesehen war, nämlich im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III.