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Heim Bea · Nationalrat · 2014-03-19

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-19

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Gross Andreas zu unterstützen. Er hat es gesagt: Es geht um den Respekt gegenüber den Referendumskomitees, es geht um den Respekt gegenüber der direkten Demokratie.

Ich erinnere Sie an einen Titel in der "Basler Zeitung" im Dezember 2012. Die "Basler Zeitung" titelte damals: "Fiasko bei Steuerabkommen". Es ging darum, und die Voten haben Sie jetzt wieder daran erinnert: Die Gegner von gewissen Steuerabkommen hatten ihre Unterschriften zwar innert der Referendumsfrist von 100 Tagen beieinander, aber das Problem waren die Stimmrechtsbescheinigungen der Gemeinden; die Initianten hatten am entscheidenden Tag nicht alle Stimmrechtsbescheinigungen erhalten. Sie machten für das verspätete Eintreffen der beglaubigten Unterschriften bei der Bundeskanzlei die Gemeinden verantwortlich, und das nicht zu Unrecht. Es ist nicht das erste Mal - das ist hier auch gesagt worden -, dass so etwas passiert ist, und, vor allem, es kann wieder passieren.

Darum hat die Staatspolitische Kommission mit einer Motion gefordert, es sollten für die Einreichung von Unterschriften und für Stimmrechtsbescheinigungen getrennte Fristen gelten. Heute ist lediglich eine Frist festgelegt: Bei Referenden müssen 50 000 Unterschriften samt Stimmrechtsbescheinigungen innerhalb von 100 Tagen bei der Bundeskanzlei eintreffen, bei Initiativen dauert die Frist 18 Monate. Wegen der viel kürzeren Frist stellt sich das Problem vor allem bei Referenden. Ein Bürgerrecht sollte aber nicht vom Goodwill der Gemeinden abhängen. Bürgerinnen und Bürger sollen auch in Zukunft diese 100 Tage Zeit haben, nicht länger, um die Unterschriften zu sammeln. Über diese Sammelfrist hinaus soll bei den Gemeinden eine bestimmte Frist für die Ausstellung der Stimmrechtsbescheinigungen gesetzt werden. Das Anliegen fand in der Kommissionsdebatte keine Mehrheit mehr. Ich bedaure das.

Die Minderheit Gross Andreas schlägt nun für Artikel 62 Absatz 1bis folgende Regelung vor: "Unterschriftenlisten, deren Eingang innert der Referendumsfrist von der Amtsstelle bestätigt worden ist, werden auch dann von der Bundeskanzlei berücksichtigt, wenn diese erst nach Ablauf der Frist bescheinigt wurden." Wir unterstützen diesen Vorschlag für eine klare Regelung. Wir sind der Meinung: Eine klare Regelung im Gesetz ist sehr viel mehr wert als irgendwelche Richtlinien, auch wenn sie gut gemeint sind. Eine Regelung, wie sie hier vorliegt, ist vernünftig; sie dient der Sache. Sie ist nötig, weil es zu Verzögerungen gekommen ist, nicht nur einmal, sondern mehrfach, und weil das wieder passieren kann.

Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Gross Andreas zu unterstützen.

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