Fluri Kurt · Nationalrat · 2014-03-19
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-19
Wortprotokoll
Selbstverständlich akzeptiere ich Ihre objektiven Gründe, Herr Gross. Diese sind nicht parteipolitisch bedingt, sondern Sie sorgen sich um die korrekte Abwicklung der direktdemokratischen Mittel in unserem Land. Das ist richtig. Ich vertrete auch keine Stadt, es geht mir um die rund 2400 Gemeinden in der Schweiz.
Wir waren von Anfang an gegen diesen Vorstoss, den Sie damals mit der SVP - wenn ich mich richtig erinnere - eingereicht haben. Danach sollte man nach diesem Genfer Vorfall das Gesetz anpassen. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass der einzige Fall, der zum Scheitern des Referendums geführt hat - das war meine Ausführung; es war nicht der einzige Fall einer verzögerten Rücksendung, sondern der einzige Fall, der zum Scheitern geführt hat -, es nicht rechtfertigt, jetzt eine Gesetzesänderung zu machen. Sie haben selbst gesagt, dass man beim Wechsel von 90 Tagen zu 100 Tagen bewusst die Rücksendung habe einrechnen wollen. Heute ist es Sache der Initiativ- und Referendumskomitees, diese Sicherheitsmarge einzuberechnen. Wenn wir jetzt Ihren Vorschlag übernehmen würden, dann würde das automatisch dazu führen, dass die Initiativ- und Referendumskomitees damit rechnen, dass man die Unterschriften bis zum hundertsten Tag beglaubigt haben muss, da die Rücksendung automatisch in die nächste Zeit fällt. Damit hätten wir de facto eine Verlängerung der Referendumsfrist. Das wollen wir nicht.
Im Übrigen hat sich die Bundeskanzlei nach diesem Vorfall zusammen mit der Staatsschreiberkonferenz und dem Gemeindeverband an den Tisch gesetzt und Richtlinien erlassen. Wir sind zuversichtlich, dass das zusammen mit dem Wort "unverzüglich", das bereits im geltenden Gesetz steht, dazu führt, dass die Gemeinden vermehrt darauf achten, dass die Rücksendung der beglaubigten Unterschriften rechtzeitig erfolgt.