Joder Rudolf · Nationalrat · 2014-03-19
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-19
Wortprotokoll
In diesem Artikel wird festgehalten, dass ein sehr knappes Abstimmungsresultat nur dann nachgezählt wird, "wenn Unregelmässigkeiten glaubhaft gemacht worden sind, die nach Art und Umfang geeignet waren, das Bundesergebnis wesentlich zu beeinflussen".
Die Minderheit Gross Andreas verlangt, dass eine Nachzählung eines knappen Abstimmungsresultates erfolgt, wenn gesamtschweizerisch die Differenz weniger als 0,1 Prozent beträgt. In diesem Fall sollen alle kantonalen Resultate, die eine geringere Differenz als 0,1 Prozent aufweisen, nachgezählt werden, sofern das Ständemehr nicht schon durch alle Kantone mit deutlichem Mehr feststeht. In der Kommission ist der dem Minderheitsantrag entsprechende Antrag Gross Andreas mit 14 zu 8 Stimmen abgelehnt worden. [PAGE 433]
Die Argumente der Mehrheit sind die folgenden: Mit diesem Artikel wird die Praxis des Bundesgerichtes korrigiert. Es geht um die Selbstverständlichkeit, dass demokratisch gefällte Mehrheitsentscheide zu akzeptieren sind, auch wenn das Resultat knapp ausgefallen ist. Dies ist der Kerngehalt des Mehrheitsprinzips in der Demokratie. Das Vertrauen in diesen politischen Ablauf soll gestärkt und darf nicht geschwächt werden. Einzig bei Unregelmässigkeiten, die glaubhaft gemacht werden, können solche Nachzählungen möglich sein. Jede andere Regelung schafft mehr neue Probleme, als solche gelöst werden. Diese Probleme sind zum Teil schon aufgelistet worden: Welches Ergebnis soll Gültigkeit haben, wenn die Nachzählung ein anderes Resultat ergibt? Wie oft soll nachgezählt werden? Muss so lange nachgezählt werden, bis wir zweimal das gleiche Resultat haben? Bei Proporzwahlen muss das Nachzählen aus Gründen der Praktikabilität sowieso ausgeschlossen werden: Denken Sie an die vielen, allenfalls knappen Zwischenresultate bei der Ermittlung der Sitzansprüche der Parteien in der ersten Phase und bei der Zuteilung der Mandate an die Kandidierenden in der zweiten Phase.
Es gibt auch keinen Grund, den Zählbüros in unseren Gemeinden und Kantonen von vornherein grundsätzlich zu misstrauen und zu glauben, sie seien unfähig. In der Zählarbeit nach geltendem Recht und heutigem Verfahren sind viele Kontrollmechanismen eingebaut. Wer einmal in einem solchen Abstimmungsbüro mitgearbeitet hat, weiss das aus eigener Erfahrung. Es kommen die kaum verantwortbaren Verzögerungen bei einer solchen Nachzählerei hinzu.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Gross Andreas abzulehnen.