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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2001-12-06

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-06

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen bei Artikel 345a, den Minimalanspruch auf Ferien für Lehrlinge von heute fünf auf sechs Wochen zu erhöhen. In der Berufswelt kennt heute eine Reihe von Gesamtarbeitsverträgen den Standard von sechs Wochen für Lehrlinge. Auch eine Reihe von Verwaltungen kennt diesen Mindeststandard von sechs Wochen Ferien für Lehrlinge, u. a. Stadt und Kanton Bern, verschiedene andere Kantone sowie die Bundesverwaltung - auch der ASM-Vertrag: zumindest bis zum zweiten Lehrjahr, im ersten Lehrjahr sind es sogar sieben Wochen Ferien.

Es ist jetzt an der Zeit, den Minimalanspruch auf Ferien einheitlich auf sechs Wochen festzulegen. Der Antrag zielt darauf ab, den vielen Lehrlingen, die vor allem in Branchen arbeiten, in welchen keine valablen Gesamtarbeitsverträge existieren, eine Ferienwoche mehr zu gewähren. Es handelt sich dabei um einen praktisch sehr wichtigen Antrag zur Aufwertung der Berufslehre. Wir wissen, dass die Ferien einer der Punkte sind, bei dem Schülerinnen, Schüler und Gymnasiasten gegenüber Lehrlingen sehr unterschiedlich behandelt werden: Die Lehrlinge sind nämlich gegenüber Gymnasiastinnen und Gymnasiasten in diesem Punkt stark benachteiligt.

Mit einer Minimaldauer von sechs Wochen Ferien wäre mindestens die Hälfte der Ferien, die Gymnasiastinnen und Gymnasiasten beziehen können - nämlich 12, gelegentlich 13 Wochen -, erreicht. Das ist das Minimum, auf das Lehrlinge - lernende Personen, nach der Terminologie des neuen Gesetzes - heute Anspruch haben sollten. Die zusätzliche Freizeit ist auch als Ausgleich der steigenden und gestiegenen Belastung gerechtfertigt, die bedingt ist durch die zunehmende Komplexität der Ausbildung und die Anforderungen am Arbeitsplatz, die zunehmend komplexer werden. Das ist das Minimum, das für eine Aufwertung der Situation der Lehrlinge nötig wäre.

Wir könnten hier einen praktischen Schritt zur Aufwertung der Berufslehre über das Institutionelle hinaus machen, was längst fällig wäre. Das neue Gesetz bringt eine Reihe von Fortschritten und Vorteilen, die aber im Wesentlichen bei den Institutionen begründet werden. Diese Institutionen sind für die Aufwertung der Berufslehre notwendig, aber unmittelbar für die Lehrlinge ist mit diesem Gesetz wenig gemacht worden; wenig lässt sie unmittelbar von der Aufwertung der Berufslehre gegenüber der schulischen Ausbildung spüren. Ich meine, dass für die Lehrlinge am Schluss konkret etwas sichtbar werden muss. Das kann am besten dadurch passieren, dass der Minimalanspruch für Lehrlinge bei den Ferien etwas angehoben wird. Der Minimalanspruch sollte sechs Wochen betragen, wie das heute in den Branchen mit den [PAGE 1762] besseren Gesamtarbeitsverträgen und bei den öffentlichen Verwaltungen realisiert ist, aber überall sonst nicht.

Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.

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