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Theiler Georges · Ständerat · 2014-06-17

Theiler Georges · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-17

Wortprotokoll

Es geht hier um den Abbau von Hürden für den Biogasimport. Konkret wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament die nötigen Massnahmen zu unterbreiten, damit das via Erdgasnetz in die Schweiz importierte Biogas in steuerlicher Hinsicht dem Schweizer Biogas gleichgestellt wird, wenn noch ein paar Bedingungen erfüllt sind. Wichtig ist zu wissen, dass es darum geht, dass das Gas durch eine Erdgasleitung fliessen muss. Es geht nicht um Importe mit LKW oder dergleichen.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Der Nationalrat hat ihr mit 121 zu 58 bei 6 Enthaltungen zugestimmt, allerdings ohne Diskussion. Ich nehme an, er hat dies auch ohne die Informationen getan, die wir in der UREK-SR erhalten haben. Deshalb ist es nicht erstaunlich, dass Ihnen die UREK-SR mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen empfiehlt, die Motion abzulehnen.

Das Thema hat eine Vorgeschichte. So wurde schon 2011 das Postulat de Buman 11.3441 in der Vorstossflut des Nationalrates versenkt. Herr Ständerat Schwaller hatte mit seiner Motion 12.3191 etwas mehr Glück: Er kam hier im Rat durch, aber scheiterte dann im Nationalrat. Allerdings wollte er nur den Teil der CO2-Abgabe erleichtern, nicht den Teil der Mehrwertsteuer. Wir haben ferner das Postulat 13.3004 der UREK-NR hängig: Darin wird ein Bericht über die Situation im internationalen Biogasmarkt im Brennstoffbereich gefordert. Ich verzichte darauf, Ihnen den Text vorzulesen. Fakt ist, dass das Postulat angenommen worden ist, aber der Bericht noch nicht vorliegt. Die Kommission wurde dahingehend informiert, dass das im Herbst 2014 erfolgen wird.

Die Kommission hat eigentlich klar die Meinung, dass Biogas eine gute Geschichte ist und dass man eigentlich hier keine Hindernisse in den Weg legen soll. Ich glaube, es ist auch logisch und richtig, wenn in diesem Bereich gleich lange Spiesse vorhanden sind, also dass man das importierte Biogas und das einheimische Biogas gleichstellt.

Aber, und das ist jetzt die Crux an der Geschichte, das Ganze muss technisch machbar sein und auch irgendwo ordnungsgemäss abgewickelt werden können. Dazu kann ich einfach sagen, was bereits in der Stellungnahme des Bundesrates steht: Es ist so, dass es aufgrund der Gasnetz-Eigenschaften technisch gesehen nicht möglich ist, Biogas über das europäische Leitungsnetz bis an die Schweizer Grenze zu befördern; deshalb wäre nur eine virtuelle Einfuhr möglich. Diese stünde jedoch im Widerspruch zu den schweizerischen wie auch zu den ausländischen Verzollungsgrundsätzen und würde somit gegen das schweizerische und das europäische Recht verstossen. Mit einer Zulassung würde das gesamte Zoll- und Präferenzensystem infrage gestellt; ferner wären die Kontrollen betreffend Herkunft und - auch das ist wichtig - bezüglich der Einspeisemenge schwer umsetzbar und kontrollierbar und würden eine weitere Amtshilfe bedingen. Schliesslich, auch das ist noch ein wichtiger Punkt, sei die Nachfrage, so hiess es, nach Biogas nur geringfügig höher als die in der Schweiz produzierte Menge und falle deshalb nicht ins Gewicht.

Wir haben bezüglich der Menge dann noch nachgefragt: Es geht um etwa 2000 bis 3000 Tonnen Biogas, die in Zukunft importiert werden sollen. Das ist zwar wesentlich mehr, als heute verbraucht wird. Aber wenn Sie die CO2-Abgabe und die Mineralölsteuer darauf rechnen, sind das lediglich 250 000 Franken. Von daher sprechen wir von einem kleinen Posten.

Die Kommission bittet Sie, die Motion abzulehnen. Dabei ist aber wichtig zu bemerken, dass es nicht um eine grundsätzliche Absage an die Sache geht. Wenn die Fragen mit der Europäischen Union geklärt und die internationalen Abklärungen getroffen sind und man sich da irgendwo findet - notabene auch noch in der Definition, was überhaupt Biogas ist, weil nämlich nicht einmal das überall gleich geregelt ist -, dann spricht nichts dagegen, dass der Bundesrat uns die Voraussetzungen für den Biogasimport vorschlägt, dass man dabei die Spiesse gleich lang gestalten wird.

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