Wyss Ursula · Nationalrat · 2001-12-06
Wyss Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-06
Wortprotokoll
Die Revision des Berufsbildungsgesetzes sieht - da sind wir uns, glaube ich, einig - zahlreiche Verbesserungen bezüglich der Qualität der Berufslehre vor. Dies ist angesichts der seit längerem zu beobachtenden Abnahme ihrer Attraktivität zu begrüssen. Ich will hier keine Ausführungen machen, wie stark die Attraktivität jetzt durch eine zusätzliche Ferienwoche gesteigert würde, aber sicher ist, dass die Anforderungen an eine Lehre, an die Auszubildenden steigen.
Eine zunehmende Zahl von Lehrfrauen und Lehrlingen absolviert neben der normalen Lehre auch noch eine Berufsmatura. Die grossen Leistungen stehen also in keinem Verhältnis mehr zur Freizeit und zu den Erholungsmöglichkeiten der Auszubildenden. Sie leisten in den Betrieben volle Arbeit, und zusätzlich erbringen sie in der Schule analoge Leistungen wie Gymnasiastinnen und Gymnasiasten. Dennoch stehen ihnen gemäss OR eben nur diese fünf Wochen Ferien zu.
Zahlreiche Arbeitgeber kennen in ihren Betrieben darum heute schon eine zusätzliche sechste Ferienwoche. Die Erfahrungen aus diesen Beispielen sind eigentlich alle durchweg positiv und zeigen, dass diese Betriebe motiviertere, erholtere Lehrfrauen und Lehrlinge haben und oftmals die freie Zeit genutzt wird, um den schulischen Anforderungen gerecht zu werden.
Die Bundesverwaltung kennt bereits eine sechste Woche, Herr Rechsteiner hat es ausgeführt. Auch andere Betriebe und Verbände haben eine sechste Woche eingeführt.
Wir lernen daraus vor allem eines: Die Gewährung dieser zusätzlichen Ferienwoche verursacht für die Arbeitgeber keine nennenswerten Mehrkosten. Für das Lehrpersonal müssen keine Stellvertretungen eingesetzt werden, und für das übrige Personal, das unter 20 Jahre alt ist, dem übrigens auch eine sechste Woche zugestanden wird, werden keine oder selten Stellvertretungen eingeholt.
In Anbetracht der aufgeführten Gründe ist die geforderte Anpassung deshalb als massvoll, gleichzeitig aber als zwingend zu bezeichnen. Wenn Herr Engelberger sagt, man könne diese sechste Woche nicht gewähren, weil dann ein zu abrupter Rückgang auf die vier Wochen Ferien nach der Lehre ein Problem darstelle, dann ist das wirklich ein Hohn gegenüber den Lehrfrauen und Lehrlingen. Denn der abrupte Wechsel findet heute statt: nämlich zwischen der obligatorischen Schule mit ihren 13 oder 14 Wochen und dem Eintritt in die Lehre.
Ich bitte Sie daher, dem Antrag Rechsteiner Paul zuzustimmen.