Hess Hans · Ständerat · 2013-12-10
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-12-10
Wortprotokoll
Ich lege meine Interessenbindung zu diesem Geschäft offen: Ich bin Präsident der Bergbahnen Engelberg-Trübsee-Titlis. Für die Schweiz sind die Bergbahnen ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Die Schweizerinnen und Schweizer identifizieren sich mit ihren Bergbahnen. Ich denke da an die Jungfrau-Bahnen, an die Pilatus-Bahnen, an die Brienzer-Rothorn-Bahn, an die Pischa-Bahn, an die Säntis-Bahn usw. Kurz: Die Bergbahnen gehören zu uns.
Im Gegensatz zu Dampflokomotiven oder Dampfschiffen entwickelte sich das Bewusstsein für den historischen Wert von Bergbahnen erst in jüngster Vergangenheit. Das betrifft im Speziellen die eigentlichen Seilbahnen wie Pendelbahnen und Sesselbahnen. Diese wurden bis anhin kaum beachtet, während bei Zahnradbahnen das Bewusstsein stärker ausgeprägt ist. Viele historische Bergbahnen drohen aber zu verschwinden, denn diese erfüllen die aktuellen EU-Anforderungen häufig nicht. Die Folge ist, dass die Aufsichtsbehörde, das BAV, oftmals eine Verlängerung der Betriebsbewilligung infrage stellt oder die Verweigerung der Bewilligung androht. Dabei geht von historischen Bergbahnen sicherheitstechnisch nicht zwingend eine erhöhte Unfallgefahr aus. Denn die Sicherheit einer Bergbahn hängt im Regelfall weniger von ihrem Alter und dem Stand der Technik ab, sondern von der fachgerechten Wartung und Kontrolle. Dies ist vergleichbar mit den Dampfschiffen, welche die neuen Normen zwar auch nicht erfüllen, aber trotzdem fahren dürfen. Analog soll das auch bei den Seilbahnen möglich sein, das ist das eigentliche Ziel meiner Motion. Klar ist, dass alle Seilbahnen gut gewartet und die Sorgfaltspflichten von den Betreibern ernst genommen werden müssen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung meiner Motion. Aus der Stellungnahme entnehme ich, dass er meine Motion zum Teil missverstanden hat. Das ist nicht der Fehler des Bundesrates, das ist mein Fehler. Mir geht es nicht darum, dass der Bund neue Vorschriften macht, mit dem Ziel, dass alte Anlagen nicht durch neue Anlagen ersetzt werden dürfen. Im Gegenteil: Bei Luftseilbahnen, die historisch nicht besonders wertvoll sind, muss das Unternehmen die Möglichkeit haben, alte Anlagen durch neue, leistungsfähigere Anlagen zu ersetzen, wenn es das Unternehmen will.
Vielmehr will ich mit meiner Motion erreichen, dass die historisch sehr wertvollen Bergbahnen integral erhalten werden können, wenn das Unternehmen dies will und seine Sorgfaltspflicht voll wahrnimmt. Wenn mir nun die Frau Bundesrätin bestätigt, dass bei der Umsetzung der Seilbahnnormen die historische Substanz solcher Bahnen entsprechend bewahrt werden kann, bin ich bereit, meine Motion zurückzuziehen.
Ich verweise auf Artikel 9 der Seilbahnverordnung: "Für den Nachweis, dass eine Seilbahn trotz Abweichung von einer technischen Norm dennoch die grundlegenden Anforderungen erfüllt, muss aufgrund einer Risikoanalyse belegt werden, dass sich durch die Abweichung das Risiko insgesamt nicht erhöht." Dies ist meines Erachtens durchaus eine rechtliche Grundlage für den Weiterbetrieb historischer [PAGE 1111] Bergbahnen. Allerdings wurde in den letzten Jahren von den Bundesbehörden bei der Suche nach Möglichkeiten, welche die Sicherheit anderweitig garantieren, wenig Entgegenkommen signalisiert. Die Grundfrage besteht deshalb darin, ob das Bundesamt für Verkehr gewillt ist, die schon bestehenden rechtlichen Grundlagen auch tatsächlich zugunsten historischer Bergbahnen anzuwenden. Dies ist für mich wichtig. Für bestehende Bahnen muss im Prinzip das Recht gelten, das bei Inbetriebnahme der Anlagen gegolten hat, unter der Voraussetzung selbstverständlich, dass seither die Sorgfaltspflicht wahrgenommen wurde.
Wenn ich von der Frau Bundesrätin höre, dass das möglich ist, ist der Sinn meiner Motion erfüllt. Wenn eine Bahn aber ohne zwingende Notwendigkeit, bloss aufgrund einer rigiden Umsetzung der aktuellen Normen, neu gebaut werden muss, kann dies nicht nur zum Verlust historischer Anlagen, sondern auch zu finanziellen Schwierigkeiten des betroffenen Unternehmens führen. Das kann die Einstellung der Anlage zur Folge haben. Das möchte ich auf alle Fälle verhindern.
Ziel meines Vorstosses ist somit einzig der Erhalt von Anlagen, wenn die Unternehmen dies wollen und ihre Sorgfaltspflicht wahrnehmen. Was ich sicher nicht erreichen will, ist, dass der Bund neue Vorschriften zum Schutz von Seilbahnen macht und die Unternehmen dadurch hindert, bestehende Anlagen durch neue zu ersetzen.
Ich hoffe sehr, Frau Bundesrätin, dass ich aufgrund der nun erfolgten ergänzenden Ausführungen die Zusicherung betreffend die Anwendung von Artikel 9 der Seilbahnverordnung erhalte - und dann ziehe ich meine Motion zurück.