Bischofberger Ivo · Ständerat · 2013-12-10
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-10
Wortprotokoll
Hier finden wir den eingangs bereits erwähnten Antrag der Minderheit. Im Namen der Mehrheit Ihrer Kommission bitte ich Sie, dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen.
Warum? In Artikel 61 wird die Sachüberschrift "Stickstoffelimination bei Abwasseranlagen" des geltenden Rechts erweitert und neu von der Minderheit in die Formulierung "Stickstoffbehandlung und -elimination bei Abwasseranlagen" gefasst. In Absatz 1 Litera a und in Absatz 2 beantragt die Minderheit, zusätzlich zu den Massnahmen zur Elimination von organischen Spurenstoffen auch Massnahmen zur Nitrifikation respektive Denitrifikation in den Abwasserreinigungsanlagen zu unterstützen. Dieses Thema liegt eigentlich ausserhalb der vorliegenden Gesetzesrevision. Entsprechend ausführlich haben wir uns auch in der Kommission darüber unterhalten.
Die Nitrifikation ist ein Thema aus den Sechziger- respektive Siebzigerjahren des letzten Jahrhunderts und war Bestandteil aller Bestrebungen des Bundes zur Stickstoffelimination, vorab natürlich in vielen ländlichen Gebieten. Dabei hatte der Bund die Nitrifikation am Anfang der Gesetzgebung bis 1997 als Teil dieser Anstrengungen zur Verbesserung der Wasserqualität - und weil bei den Anlagen ohne Nitrifikation die Betriebskosten höher sind - auch entsprechend subventioniert. Gewisse Abwasserreinigungsanlagen respektive Kantone haben davon Gebrauch gemacht, andere jedoch nicht. Die Offerte dauerte gegen vierzig Jahre. Verschiedene Kantone, u. a. Zürich, Bern, Aargau, St. Gallen und Thurgau haben mit Blick auf die Nitrifikation explizit Standards vorgeschrieben, andere jedoch nicht. Die Subventionierung wurde 1997 eingestellt, als man feststellte, dass die Kantone eigene Programme und Standards entwickelt hatten, um die genannten Probleme in den Griff zu bekommen.
Jetzt verlangt eine Anzahl Kantone, dass man mit einer Subventionierung neu beginnen soll; Sie alle haben die diesbezüglichen Schreiben erhalten. Zu diesem Begehren haben wir in der Kommission eine Vertretung der betroffenen Kantone angehört. Nach den intensiv geführten Diskussionen ist die Mehrheit der Kommission aber überzeugt, dass diese neue Subventionierung der falsche Weg wäre. Denn wenn wir uns in dieser Thematik quasi auf Feld 1 zurückbegeben würden, würden alle Kantone, welche im Laufe dieser Entwicklung über all die Jahre auf eigene Kosten investiert haben, verständlicherweise mit Rückforderungen aufwarten, und genau das würde dem Prinzip der Gesetzgebung, des Angebotes und einer gewissen Verursachergerechtigkeit zuwiderlaufen.
Es geht bei dieser Vorlage aber schwerpunktmässig um die Elimination von Spurenstoffen, und diesbezüglich wurde uns in der Kommission von den Fachleuten glaubwürdig versichert, dass, um dieses Ziel zu erreichen, eine Nitrifikation nicht notwendig sei. Der beabsichtigte Reinigungseffekt wird auch ohne diese Stufe erreicht.
Aus all diesen Überlegungen lehnt Ihre Kommission eine Ausdehnung des Geltungsbereiches dieses Gesetzes ab und beantragt Ihnen mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.