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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2014-09-25

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2014-09-25

Wortprotokoll

Die Vorlage sieht vor, das Verjährungsrecht im Wesentlichen in folgenden Punkten zu revidieren: Die relative Verjährungsfrist soll für Ansprüche aus Delikts- oder Bereicherungsrecht von einem auf drei Jahre verlängert werden. Bei Personenschäden soll die absolute Verjährung von zehn auf dreissig Jahre verlängert werden, wenn es nach dem Bundesrat oder nach der Mehrheit der Kommission geht. Ursprünglich war vorgesehen, das geltende Verjährungsrecht gesamthaft zu vereinheitlichen, weil es eben uneinheitlich und komplex geworden ist. Aus der Vorlage sind dann einzelne, punktuelle Änderungen geworden.

Ausgangslage für diese Revision waren die Asbestfälle sowie der Einsturz einer Tiefgarage in Gretzenbach nach einem Brand, weil es auf der Tiefgarage eine zu hohe Aufschüttung hatte. Dies hatte der Ingenieur zwar bemängelt, aber es wurde nicht behoben; der Fall war also eine Folge unglücklicher Zusammenhänge. Hier möchte ich Frau Heim schon noch korrigieren: Sie hat gesagt, am Bau sei einfach gepfuscht worden. Das ist nicht der Fall, es war eine Verkettung unglücklicher Zusammenhänge. Als Feuerwehrmann hat mich dieses Unglück umso mehr betroffen gemacht, weil Feuerwehrleute, die retten und helfen wollten, verunglückt sind. Hierzu ist aber zu sagen: Es werden sich immer und immer wieder Unglücke ereignen, bei denen es Opfer gibt, bei denen Schuldige gesucht werden, aber bei denen letztlich niemand verurteilt werden kann, weil die Sache verjährt ist. Bezüglich der Asbestfälle hat die Kommission, wie bereits erwähnt, eine Kommissionsmotion beschlossen. Bei dieser Vorlage geht es nicht direkt um die Asbestfälle.

In der BDP-Fraktion haben wir kontrovers diskutiert. Auf der einen Seite gibt es die knappe Mehrheit, die auf die Vorlage eintreten möchte, um den Rechtsschutz zu verbessern, indem die Fristen verlängert werden; dies, weil auch bei Spätschäden Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können sollen. Auf der anderen Seite haben wir den Teil der BDP-Fraktion, welcher am bisherigen, bewährten System festhalten will; dies, weil die nun vorgeschlagene Lösung zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen in Unternehmen führt. Dieser Teil der BDP-Fraktion schlägt vor, entweder Härtefallregelungen einzuführen oder aber dieses Verjährungsrecht wirklich umfassend und abgestimmt zu überarbeiten.

Eine Schlüsselbestimmung dürfte Artikel 60 Absatz 1bis werden. Hier stimmt die BDP-Fraktion dem Antrag der Minderheit IV (Markwalder) zu. Sollte da eine Frist von dreissig, vierzig oder fünfzig Jahren beschlossen werden, so könnten in der Gesamtabstimmung die Mehrheitsverhältnisse in der BDP-Fraktion kippen, sodass wir die Vorlage ablehnen würden.

Zusammengefasst: Die BDP-Fraktion stimmt mehrheitlich für Eintreten. Wir sind aber auch sehr gespannt auf den Verlauf der Debatte.