Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-25
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-25
Wortprotokoll
Das Wichtigste vorweg: In der Kernfrage gibt es zwischen dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission und dem Antrag der Minderheit, die dem Bundesrat folgt, keine Differenz. Es ist unbestritten, dass gesetzlich geregelt werden soll, wie sich die Verjährungsunterbrechung und der Verjährungsverzicht verhalten, wenn ein direktes Forderungsrecht gegen den Versicherer besteht. So weit, so gut - darüber müssen wir nicht diskutieren. Eine Differenz zwischen der Kommissionsmehrheit und der Kommissionsminderheit bzw. dem Bundesrat besteht jedoch in der Frage, in welches Gesetz diese Neuregelung eingefügt werden soll.
Die Minderheit und der Bundesrat schlagen Ihnen vor, die betreffenden Bestimmungen ins Obligationenrecht einzufügen, also bei den Artikeln 136 und 141 je einen neuen Absatz 4 einzufügen. Wir sind der Meinung, dass das sachlich gerechtfertigt ist, denn schliesslich geht es um Fragen des Verjährungsrechts und nicht um das Versicherungsrecht.
Trotzdem beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, die Bestimmungen ins Versicherungsvertragsgesetz einzufügen. Diese Lösung ist sachlich gesehen weniger naheliegend, und sie ist komplizierter. Ich habe heute Morgen gemerkt, dass man zwar keine komplizierten Vorlagen will, das dann aber nicht mehr so wichtig ist, wenn es darum geht, auch selbst danach zu leben. Man muss hier ja im Einzelfall nicht nur prüfen, ob ein direktes Forderungsrecht besteht, sondern auch, ob die betreffende Versicherung dem Versicherungsvertragsgesetz untersteht. Diese Komplizierung ist absolut unnötig. Ich kann in der Lösung der Mehrheit ehrlich gesagt keinen Vorteil erkennen.
Sie hat vielleicht höchstens - ich möchte Ihnen nichts Schlechtes unterstellen, aber ich spreche es trotzdem aus - folgenden "Vorteil": Wenn Sie die Frage nicht heute regeln, verschieben Sie die Regelung auf irgendeinen Tag. Sie wissen, dass die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes eine riesige Angelegenheit ist. Wie es dann am Schluss herauskommt und wann es beschlossen wird, können wir im Moment wohl noch nicht abschätzen. Wenn Sie die Frage hingegen heute regeln, dann ist es gemacht.
Ich bitte Sie, die Arbeit, die nötig ist und bei der wir ja materiell auch keine Differenzen haben, jetzt zu machen, und zwar so, wie es sachlich gerechtfertigt und sinnvoll ist. Ich bitte Sie hier, die Kommissionsminderheit zu unterstützen.