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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-09-09

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-09-09

Wortprotokoll

Sowohl der alte Straftatbestand des Insiderhandels - im alten Artikel 161 StGB - als auch der am 1. Mai 2013 in Kraft getretene revidierte Straftatbestand des Insiderhandels beziehen sich nur auf Effekten. Rohstoffe und Devisen fallen im Gegensatz zu daraus abgeleiteten fungiblen Derivaten nicht unter den Begriff der Effekten. Das Ausnützen von preis- oder kursrelevanter Information in Bezug auf Rohstoffe und Devisen wird daher auch nach neuem Recht vom Straftatbestand des Insiderhandels nicht erfasst - das ist, denke ich, unbestritten. Dies ist auch gerechtfertigt, da dieser Straftatbestand bezweckt, die Gleichbehandlung der Anleger am regulierten Börsenmarkt und die Funktionsfähigkeit der Börse sicherzustellen. Durch das Ausnützen vertraulicher preis- oder kursrelevanter Informationen in Bezug auf Rohstoffe und Devisen können diese Rechtsgüter nicht beeinträchtigt werden, da hierfür in der Schweiz keine Börsen bestehen.

Im Übrigen stand dieses Anliegen ja bereits in der Beratung zur Änderung des Börsengesetzes zur Diskussion. Wir haben darüber diskutiert; es gab bereits einmal einen Minderheitsantrag aus der RK-NR. Sie haben diesen im Nationalrat behandelt und mit 116 zu 55 Stimmen abgelehnt.

Der Bundesrat ist nach wie vor der Auffassung, dass in diesem Bereich kein Regulierungsbedarf im Sinne der Motion besteht, und er bittet Sie, diese Motion abzulehnen.