Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-09-09
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-09-09
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, auch diese Motion abzulehnen.
Was haben wir heute für eine Situation? Wir haben die Situation, dass die rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen einkommenssteuerrechtlich privilegiert sind; das ist unbestritten. Es kann ja nicht sein, dass man hier noch eine weitere Privilegierung einbaut; dazu müsste man sich dann andere Überlegungen machen.
Heute ist die Stempelabgabe auf Lebensversicherungen eine mehr oder weniger behelfsmässige Teilkorrektur der Unterbesteuerung bei den rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen mit Einmalprämie. Ich bin der Auffassung, dass es besser wäre, eine korrekte Behandlung im Rahmen der Einkommenssteuer vorzusehen, indem dann die Ertragskomponente aus rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen mit oder ohne Einmalprämie der Einkommenssteuer unterstellt würde. Das wäre eine Variante für eine rechtlich korrekte Besteuerung. Aber ich denke, es wäre nicht richtig und rechtlich nicht korrekt, wenn man jetzt hinginge und die ohnehin schon privilegierte Besteuerung noch weiter privilegieren würde.
Darum möchte ich Sie bitten, diese Motion abzulehnen. [PAGE 1245]