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Baader Caspar · Nationalrat · 2013-09-09

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-09

Wortprotokoll

In unserer Motion "Investmentbanking von systemrelevanten Funktionen loslösen" haben wir den Text bewusst offen formuliert. Unsere Fraktion hat auch absichtlich keine konkreten Lösungen für das unseres Erachtens nach wie vor bestehende Problem der zu grossen Finanzinstitute, die "too big to fail" sind, vorgeschlagen. Wir wollen aber mit unserer Motion den Bundesrat beauftragen, in seiner Funktion als Exekutive dem Parlament Lösungen für dieses Problem zu unterbreiten - Lösungen dafür, wie das von den Grossbanken nach wie vor vor allem in den USA, aber auch in London ausgeübte Investmentbanking von den übrigen Geschäftstätigkeiten in der Schweiz, speziell von den systemrelevanten Funktionen, losgelöst werden kann. Ziel muss es sein zu verhindern, dass der Staat, die Nationalbank bzw. der Steuerzahler in Zukunft je wieder eine Bank retten müssen, weil sie im ausländischen Investmentbanking zu hohe Risiken eingegangen ist. Die Beispiele unserer Banken in den USA und in England haben mit aller Deutlichkeit gezeigt, welch schwerwiegende Folgen mit dem Investmentbanking verbunden sein können.

Der Bundesrat beantragt aus mir unverständlichen Gründen die Ablehnung dieser Motion. Er tut dies mit der Begründung, dass mit der Revision des Bankengesetzes vom 30. September 2011 den Risiken genügend begegnet worden sei, nämlich einerseits mit den höheren Eigenkapitalvorschriften und andererseits mit den durch die Banken zu erarbeitenden Notfallplanungen, welche dann von der Finma zu genehmigen sind. Mit diesen Notfallplanungen sei die Weiterführung systemrelevanter Funktionen jederzeit gewährleistet, schreibt der Bundesrat, indem diese Funktionen im Konkursfall in eine Brückenbank oder in eine andere Bank ausgegliedert werden könnten.

Die Erhöhung des Eigenkapitals ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Aber an diese Notfallplanung glaube ich nicht, denn die in- und ausländischen Gläubiger würden eine Ausgliederung von systemrelevanten Funktionen sicher nicht zulassen. Würde heute eine Grossbank illiquid oder würde ihr der Konkurs drohen, so müssten die Schweizerische Nationalbank, der Staat und der Steuerzahler erneut eingreifen, weil die Grossbanken nach wie vor "too big to fail" sind. Eigentlich darf eine Bank nur so gross sein, dass sie im Notfall sterben kann, ohne dass der Staat eingreifen muss. Tendenziell brauchen wir also kleinere, dafür vermutlich mehr Banken. Dazu müssten wir unsere Regulierungen nicht weiter ausbauen, sondern lockern.

Vermutlich braucht es nicht nur eine funktionale, sondern vor allem auch eine örtliche Trennung der Bankaktivitäten: Die ausländischen Tochtergesellschaften müssten vom Mutterhaus unabhängig und eigenständig kapitalisiert werden, um zu verhindern, dass weiterhin billige inländische Kredite zur Finanzierung risikoreicher Auslandsanleihen verwendet werden könnten. Möglicherweise sind diese ausländischen Tochtergesellschaften sogar in Zwillings- oder gar in eigenständige Gesellschaften auszugliedern, um den Durchgriff der Gläubiger zu verhindern.

All dies gilt es jetzt im Detail zu prüfen. Darum bitte ich Sie, unsere bewusst offen formulierte Motion zu unterstützen. In diesem Sinn wird die SVP-Fraktion auch die Motion 11.3857 der grünen Fraktion und das Postulat 11.4185 der SP-Fraktion unterstützen, da auch diese bewusst offen gehalten sind, sodass wir diese grundsätzlichen Fragen nun frei und ohne im Voraus festgefahrene Lösungen prüfen können.