Pelli Fulvio · Nationalrat · 2013-09-09
Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-09
Wortprotokoll
Wir haben heute im Parlament die Möglichkeit, endlich Ordnung und Rechtsstaatlichkeit zu schaffen, mit einer Revision unserer Beziehungen zum Ausland auf dem Gebiet der Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Steuerdelikten. Wir haben heute im Parlament auch die Möglichkeit zu beweisen, dass wir die Regeln unserer direkten Demokratie respektieren und dafür sorgen, dass Gesetze nur durch referendumspflichtige Entscheide von National- und Ständerat beschlossen werden. Die Entwicklung der letzten Zeit ist für jeden liberalen Geist vollkommen unbefriedigend. Wir Freisinnig-Liberalen verstehen nicht, wieso der Bundesrat die Rechtsstaatlichkeit so wenig schätzt und pflegt. Es scheint, dass für den Bundesrat alles, was von ausländischen Steuerbehörden und deren Regierungen kommt, richtig und somit anzuwenden ist. Es genügt, dass die G-20 behauptet, etwas solle internationaler Standard werden, und schon verliert der Bundesrat die Fähigkeit abzuschätzen, ob es gut oder schlecht oder ob es wenigstens rechtsstaatlich ist. Er scheint sich ganz einfach auf die Niederlage vorzubereiten. Was ist der Grund dafür: Harmoniebedürfnis, Stress, mangelnde Lust auf den Kampf für unsere Werte? Oder sogar eine Verneinung jeder Werte? Ist es mangelnde Wertschätzung der institutionellen Rechte von Parlament und Volk?
Ich beginne mit dem letzten Punkt: Zuerst ist es notwendig, bei der Kompetenzverteilung wieder Rechtsstaatlichkeit [PAGE 1241] herzustellen. Wenn wir so etwas wie einen automatischen Informationsaustausch zwischen Banken - beziehungsweise anderen Akteuren der Finanzbranche, zum Beispiel der Postfinance - und dem Fiskus einführen wollen, sollten wir heute erst einmal beschliessen, wer darüber zu entscheiden hat. Es gibt zwei Möglichkeiten. Die erste ist die traditionell schweizerische: Regierung und Parlament und eventuell das Volk entscheiden. In diesem Fall gibt es eventuell ein Referendum und einen Volksentscheid. Die zweite Möglichkeit auf diesem Gebiet ist vom Bundesrat mit einer gewissen Regelmässigkeit genutzt worden. In den Papieren zur Vernehmlassung zum Steueramtshilfegesetz sieht der Bundesrat vor, dass er dank einer Delegation selber eine substanzielle Anpassung vornehmen darf, indem er, wenn er eine internationale Entwicklung feststellt, kein OECD-Veto ausübt und somit dem Standard zustimmt. Das entspricht der Entwicklung, die wir mit Blick auf die Einführung von Gruppenanfragen bei der Amtshilfe erlebt haben. Beim automatischen Informationsaustausch will zum Beispiel die G-20 eine solche - so nenne ich es einmal - abenteuerliche Entwicklung.
Wenn der Bundesrat dem Standard zustimmt, und das ist scheinbar seine Absicht, wird die Neuregelung internationaler Standard und somit für alle bindend, auch für die Schweiz. Das Parlament - und bei einem Referendum das Volk - hat dann keine andere Option, als die Gesetzesanpassung umzusetzen, sonst werden die Schweiz und ihre Industrie von den OECD-Ländern nochmals auf schwarze Listen gesetzt.
Handlungsbedarf besteht auch bei der Anwendung der Grundprinzipien des Staates. Es geht hier auch um Fragen der Rechtsstaatlichkeit. Wir kennen in der Schweiz die Gewaltentrennung. Wenn es um ein Verbrechen oder um ein Delikt geht, somit um eine schwere Strafe, dann liegt die Kompetenz bei einem Richter, nicht bei einem Vertreter der Verwaltung bzw. bei einem Vertreter der Steuerbehörde, weil ein solcher ja für die Regierung handelt und von der Regierung kaum unabhängig ist. Wenn Bürgerinnen und Bürger keine Möglichkeit mehr haben, bei einem Richter gegen eine Massnahme der Verwaltung zumindest eine Beschwerde einzureichen, dann wird die Rechtsstaatlichkeit untergraben. Der Bundesrat arbeitet mit seinen Projekten an der Grenze der Rechtsstaatlichkeit, beim Thema AIA sogar im Widerspruch zum System. Die Einführung eines AIA im Amtshilfesystem wäre ein Nonsens, weil ein AIA strafrechtlich gesehen eine Präventivmassnahme ist und kein Instrument der Strafverfolgung oder der Zusammenarbeit zur Strafverfolgung.
Ordnung und Rechtssicherheit müssen unsere Strategie zur Anpassung unserer Regeln an die Bedürfnisse derjenigen prägen, die im Ausland gegen Steuerdelikte kämpfen. Zusammenarbeit ja, das haben wir 2009 beschlossen. Dieses Ja gilt aber nur im Rahmen von Verfahren, die die Rechtsstaatlichkeit respektieren. Das sollte der Entscheid der Schweiz sein. Wenn dies nicht der Fall ist, dann ist Zusammenarbeit inkompatibel mit unseren Prinzipien - und grundsätzlich inkompatibel mit den Prinzipien aller Rechtsstaaten.
Heute hat das Parlament die Möglichkeit, den Bundesrat daran zu erinnern, dass die internationale Zusammenarbeit wichtig ist, dass internationale Standards nützlich sind, aber auch daran, dass er keinem internationalen Standard zustimmen darf, der bewährten Schweizer Regeln und Prinzipien widerspricht.
Ich bitte Sie deshalb, sich im Interesse der Schweiz zu weigern, die parlamentarische Initiative abzuschreiben.