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Teuscher Franziska · Nationalrat · 2001-12-10

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2001-12-10

Wortprotokoll

Das Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung bewegt sich in einem äusserst heiklen [PAGE 1817] Bereich. Herr Aeschbacher hat gesagt, es sei eine Gratwanderung. Ich ergänze: Es ist eine Gratwanderung, bei der der Absturz vorprogrammiert ist. Bei der verdeckten Ermittlung geht es um die grundsätzliche Frage, wieweit es staatlichen Organisationen ermöglicht werden soll, in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger einzugreifen, ohne dass diese Kenntnis davon haben. Es geht um eine Interessenabwägung, bei der es nicht Schwarz und Weiss gibt, sondern die sich im Graubereich bewegt und daher sehr willkürlich ausfallen kann. Bei der Interessenabwägung stehen die Interessen der Strafverfolgung den Interessen der Bürgerinnen und Bürger nach möglichst grosser Freiheit gegenüber. Je engmaschiger das Netz an staatlichen Überwachungsmöglichkeiten ist, desto grösser ist die Chance, dass Kriminelle darin hängen bleiben - desto grösser ist aber auch die Gefahr, dass völlig unschuldige Leute erfasst werden.

Wenn man auf der einen Seite mit der verdeckten Ermittlung Erfolg haben will, muss der Staat grosse Kompetenzen bekommen, und das Netz muss engmaschig sein. Dies hat auf der anderen Seite zur Folge, dass der Persönlichkeitsschutz der einzelnen Menschen nicht mehr gewährleistet ist. Die grüne Fraktion ist überall für grösstmögliche Transparenz; daher muss der Staat gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich offen und nicht verdeckt auftreten. Für uns hat dieser Grundsatz des staatlichen Handelns grosse Bedeutung.

Die grüne Fraktion ist einstimmig der Überzeugung, dass dieser Grundsatz mit dem vorliegenden Gesetzentwurf über die verdeckte Ermittlung unnötigerweise verletzt wird. Der Preis, den wir als Gesellschaft für die verdeckte Ermittlung bezahlen, ist für die grüne Fraktion nicht gerechtfertigt. Daher will die grüne Fraktion auf den vorliegenden Gesetzentwurf nicht eintreten.

Für uns ist der Entwurf auch nach der Kommissionsarbeit nicht ausgewogen, wie Frau Vallender ihn angepriesen hat. Es nützt nichts, die Spielregeln in zehn Punkte zu fassen, in denen die verdeckte Ermittlung stattfinden soll. Die verdeckte Ermittlung bleibt ein Spiel, das nicht gerecht gespielt werden kann.

Die verdeckte Ermittlung als Verfahren ist eine äusserst heikle Angelegenheit. Gemäss dem vorliegenden Gesetzentwurf soll sie vor allem im Drogenbereich zum Einsatz kommen, und das ist noch viel problematischer als in anderen Bereichen. Denn im Drogenbereich ist die verdeckte Ermittlung ganz sicher die falsche Antwort auf ein gesellschaftliches Problem. Unsere repressive Drogenpolitik macht den Drogenmarkt derart attraktiv, dass daraus für die organisierte Kriminalität ein Riesengeschäft wird. Es wird nicht gelingen, mehr als fünf bis zehn Prozent der Drogen aus dem Markt zu ziehen, unabhängig davon, ob wir nun die verdeckte Ermittlung zulassen oder nicht. Gerade im Bereich des Drogenhandels zeigt es sich aber, dass V-Leute sehr rasch die Grenzen zwischen polizeilicher Ermittlungsarbeit und Mitarbeit beim Drogenhandel überschreiten müssen, denn sonst können die verdeckten Ermittler gar nicht erfolgreich sein. Anstatt diese rechtsstaatlich unzulässige Methode im Drogenbereich einzuführen, wäre es aus der Sicht der Grünen viel erfolgreicher, viel billiger und viel menschlicher, den Drogenkonsum zu legalisieren.

Ich möchte noch auf einige weitere Punkte eingehen, warum die grüne Fraktion gegenüber der verdeckten Ermittlung äusserst skeptisch ist. Die vorgesehene verdeckte Ermittlung ist äusserst aufwendig, sowohl finanziell wie auch logistisch. Es gilt, neue Personen aufzubauen, für die eine neue Identität zu schaffen ist, damit sie gegen andere Personen verdeckt ermitteln können - oder etwas volkstümlicher gesagt: dass diese V-Leute unbehelligt andere bespitzeln können.

Bei der verdeckten Ermittlung bestehen grosse Risiken, dass rechtsstaatliche Prinzipien verletzt werden. In Wirklichkeit wird es kaum je möglich sein, erfolgreich verdeckt zu ermitteln, ohne selber strafbare Taten zu begehen. Die Grenzen zwischen zulässiger und unzulässiger verdeckter Ermittlung sind fliessend. Ebenso fliessend ist der Übergang vom vorliegenden Gesetzentwurf über die verdeckte Ermittlung zur weiteren Verschärfung des Staatsschutzes. Mittlerweile fordern bereits alle bürgerlichen Parteien neue Kompetenzen für den Staatsschutz. Ist die verdeckte Ermittlung auf Bundesebene einmal eingeführt, dann ist es nur noch ein kleiner Schritt, sie beim Staatsschutz auch zu dulden - und schon bald sind wir wieder beim "Schnüffelstaat".

Herr Baumann Alexander, es ist nicht so, dass wir von Fichen traumatisiert sind, wie Sie das ausgedrückt haben, sondern es ist eine Tatsache, dass die verdeckte Ermittlung rechtsstaatlich äusserst problematisch ist.

Kommt dazu, dass sie eigentlich gar nicht nötig ist, denn die Polizei verfügt in der Schweiz bereits über ein grosses Spektrum an Überwachungsmöglichkeiten: Post und Telefon dürfen überwacht werden, und der öffentliche Raum darf ebenfalls überwacht werden; die Polizei hat die Kompetenz, jede x-beliebige Person anzuhalten und zu überprüfen. Daher kann aus Sicht der grünen Fraktion auf die verdeckte Ermittlung verzichtet werden.

Mit der Methode der verdeckten Ermittlung begibt sich der Staat in einen Teufelskreis: Um Verbrechen aufzudecken, muss er sich selber am Verbrechen beteiligen; um seine rechtsstaatlichen Prinzipien durchzusetzen, muss er diese Prinzipien gleich selber verletzen. Für die grüne Fraktion ist aber die Rechtsstaatlichkeit das oberste Prinzip staatlichen Handelns. Dieses setzen wir nicht so leichtfertig aufs Spiel.

Daher unterstützen wir den Minderheitsantrag auf Nichteintreten auf die Vorlage.