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Germann Hannes · Ständerat · 2010-06-17

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-17

Wortprotokoll

Lassen Sie mich hier noch eine Präzisierung anbringen. Es gibt - ich habe das beim Eintreten gesagt - wirklich keinen Grund, das Kriterium des angemessenen Ertrages hier aufzunehmen. Damit bringen Sie ja wieder das alte Modell in dieses neue hinein. Im Übrigen kann man sich wirklich fragen, ob eine Arztpraxis oder sogar eine Bank einen speziellen Schutz braucht, ob es sinnvoll ist, dass dann der Vermieter einer Liegenschaft ausweisen muss, ob er jetzt 3,5 oder 4,5 Prozent Bruttorendite macht. Das ist doch fernab von Gut und Böse. Geschützt werden müssen durch das Mietrecht eben Mieterinnen und Mieter, die in einer schwächeren Position sind, namentlich gegenüber professionellen Vermietern, und dazu gibt das Mietrecht ja jetzt auch genügend Mittel.

Wie gesagt, es ist wichtig, dass das Kriterium des angemessenen Ertrages rausfliegt. Die Branchenüblichkeit ist in der Bundesratsfassung drin, aber es gibt keinen Grund, mehr hineinzunehmen als die Orts- oder Quartierüblichkeit. Denn gerade in Fällen, wo man mit der Rendite arbeiten muss, verhindert man notwendige Anpassungen bei Altliegenschaften, da kommt man nie mehr auf einen vernünftigen Ertrag.

Ich bitte Sie hier wirklich, Hand zu bieten, um zum historischen Kompromiss zurückzugehen und meinem Einzelantrag zuzustimmen.