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Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-06-17

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-06-17

Wortprotokoll

Es ist so, Herr Germann, der Bundesrat insistiert nach der Diskussion in Ihrer Kommission nicht mehr auf der Branchenüblichkeit, welche ergänzend oder als Alternative zur Ortsüblichkeit zur Anwendung gelänge. Denn die Diskussion hat gezeigt, dass das in der Umsetzung wohl schwierig wäre. Deshalb stimmen wir der Lösung der Mehrheit zu, welche die Orts- und Quartierüblichkeit ins Zentrum stellt, aber ergänzend, beim Fehlen dieses Kriteriums, den angemessenen Ertrag zur Anwendung bringt. Das entspricht praktisch dem heutigen Recht, wie es praktiziert wird, ist sinnvoll und macht auch wenig Probleme.

Herr Ständerat Germann, an meinem Ort - ich weiss nicht, wie es bei Ihnen ist - haben wir nur eine Arztpraxis und nur eine Metzgerei. Dort hätte man also gar keine Vergleichsobjekte, und es ist doch in vielen Gemeinden so. Auch ein Gewerbler verdient einen Missbrauchsschutz, aber der ist anders ausgestaltet als im Wohnungsbereich. Im Geschäftsbereich sagen wir - das entspricht auch Ihrem Votum -: Gewerbler müssen sicher gewandter sein in der Beurteilung und im Abschliessen von Verträgen, deshalb unterstellen wir sie nicht der Vergleichsmiete. Hier lassen wir bewusst den Markt stärker spielen; von Geschäftsraum zu Geschäftsraum bestehen gewaltige Unterschiede. Hier soll deshalb prinzipiell weiterhin das Kriterium der Orts- und Quartierüblichkeit gelten, das Sie genannt haben und das wir heute schon kennen; deshalb ist Ihren Bedenken absolut Rechnung getragen.

Ich finde es einfach ein bisschen seltsam, wenn Sie sagen, das sei jetzt der Tatbeweis mit Blick auf den Kompromiss. Im Kompromiss - ich habe ihn hier, Sie können ihn gern nochmals bei mir einsehen - steht nichts von Geschäftsmieten, keine Zeile. Denn erstens war allen Parteien von Anfang an klar, dass wir da gar kein Problem haben, und zweitens war die Auffassung die: Bei dem, was nicht im Kompromiss enthalten ist, gilt eigentlich das heutige Recht, weil wir da keinen Handlungsbedarf haben.