Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2000-03-07
Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-07
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.
Es ist tatsächlich so, wie Herr Suter sagt, dass die Unabhängigkeit das Kernstück, das zentrale Element im Ganzen ist. Gerade mit dieser Formulierung ist die Unabhängigkeit ein Stück weit in Frage gestellt. Es ist Ihnen bekannt, dass Herr Cottier im Ständerat eine Motion (99.3656, "Rechtliche Organisationsformen für freie Berufe") eingereicht hat. Wir hätten Ihnen beliebt gemacht abzuwarten, was mit dieser Motion geschieht, bevor wir das regeln, wenn nicht das Anwaltsgesetz eine flankierende Massnahme zu den bilateralen Verträgen darstellen würde. Wir können aus zeitlichen Gründen nicht warten.
Aber inhaltlich müssen wir darauf verzichten, hier einen Freipass für irgendwelche Formen von Anwaltskanzleien zu geben. Beispielsweise sind in Deutschland ausgesprochen spezielle Formen entwickelt worden; diese existieren bei uns eben noch nicht. Wir haben keine den liberalen Berufen vorbehaltenen Handelsgesellschaften. Wenn wir die Kanzlei in eine AG oder eine GmbH kleiden, dann haben wir keine effiziente Kontrolle der Beteiligungsverhältnisse. Sofern die Mehrheit oder das ganze Kapital in den Händen der Anwälte bleibt, wäre dagegen nichts einzuwenden. Wenn sie aber einer Treuhandgesellschaft oder einer Versicherung gehört, dann ist es das, was man gerade nicht möchte.
Ein Bestandteil der Unabhängigkeit ist das anwaltliche Berufsgeheimnis. Dieses Berufsgeheimnis droht verletzt zu werden, da nämlich die Revisoren einer Kapitalgesellschaft unbeschränkten Zugang zu den Konten und Büchern der Gesellschaft haben. Sie müssen u. a. die Klientenliste einsehen, und sei es nur, um die Solvenz der Klientschaft abzuschätzen.
Nun kommt der springende Punkt: Die Revisoren unterstehen zwar einem Geheimnis, aber nicht dem Anwaltsgeheimnis. Sie sind keine zur Erfüllung des Anwaltsauftrages notwendigen Hilfspersonen. Wir sollten diese Frage jetzt der Regelung nicht unterstellen und warten, bis das Anliegen von Herrn Cottier endgültig beantwortet und geregelt ist. Wir können unser Gesetz mit der Lösung der Mehrheit in einem konsistenten Rahmen abschliessen.