Schweiger Rolf · Ständerat · 2010-06-17
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-06-17
Wortprotokoll
Ich kehre von der sportlichen Ebene wieder in die Niederungen des Rechts zurück. Ich möchte anhand einer bis anhin noch nicht aufgezeigten Problematik darauf hinweisen, dass diese Fassung des Mietrechts nicht nur im Mietrecht selbst zu Problemen führen könnte.
Sie alle wissen, dass der Landesindex in verschiedenen Bereichen eine Rolle spielt; ich nenne als Beispiel das Familienrecht. Bei jeder Scheidung und bei allen Kinderzuteilungen hat der Richter oder die sonst zuständige Behörde darüber zu befinden, welche Unterhaltsbeiträge eine Frau bzw. die Kinder erhalten. Es ist allgemein üblich, ja fast zu einem Gewohnheitsrecht geworden, dass diese Unterhaltsbeiträge der Teuerung angepasst werden. Die ganz normale Formel lautet, dass die Anpassung der Unterhaltsbeiträge gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise erfolgt. Würde nun eine Aufsplittung vorgesehen, sodass es plötzlich zwei Indexe gäbe, die für die Menschen ganz allgemein von Bedeutung wären, hätte das beispielsweise auch auf die ganze Scheidungspraxis Auswirkungen. Dann müsste in jedem Fall abgeklärt werden, in welchem Umfang Unterhaltsbeiträge, die einer Frau oder einem Kind zugesprochen werden, die Wohnkosten decken. Der Richter müsste z. B. festlegen, dass die Anpassung der Unterhaltsbeiträge im Umfang von 66 Prozent dem Landesindex der Konsumentenpreise und im Umfang von 33 Prozent dem Leitindex gemäss Artikel soundso des Mietrechts entspricht. Das ist nur ein Beispiel; analoge Situationen gäbe es auch bei den Gesamtarbeitsverträgen, in denen Teuerungsklauseln eingebaut sind.
Es ist gerade die Stärke des Landesindexes, dass er für alle relevanten Änderungen, welche sich in der Zukunft auswirken, ein taugliches Mittel ist. Wenn man beginnt, den Index aufzusplitten und in verschiedene Segmente zu unterteilen, verlieren wir etwas, was bei uns doch in den Rechtsbeziehungen, z. B. bei Scheidungen oder bei Kinderzuteilungen, auch in Spezialfällen für Stabilität gesorgt hat.