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Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-06-17

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-06-17

Wortprotokoll

Ich habe ein gewisses Verständnis für das Anliegen von Herrn Freitag, was die Langzeitmietverhältnisse betrifft. Da ist es natürlich tatsächlich so, dass über x Jahre dann einfach nur die Teuerung angepasst wird und sonstige Veränderungen keinen Niederschlag finden. Auf der anderen Seite war es aber auch Bestandteil dieses Kompromisses, dass bei Handänderungen - sei es durch einen Verkauf, sei es durch eine Erbschaft - keine Mietzinsanpassung möglich ist. Das müssen Sie auch respektieren, wenn Ihnen dieser Kompromiss so wichtig ist. Deshalb ist die Idee, wie Sie sie hier abgebildet haben, mit einer zusätzlichen Möglichkeit zur Anpassung alle fünf Jahre, sehr gefährlich; damit würde das ganze Gefüge auseinandergerissen.

Was die Langzeitverträge betrifft, habe ich allerdings ein gewisses Verständnis für Ihre Intention. Ich kann eigentlich heute nur anbieten, dass sich der Zweitrat dieses eingeschränkten Problems nochmals annimmt. Ich habe keine pfannenfertige Lösung, aber wir helfen gerne, wenn es um die Frage geht, wie man hier für über zehnjährige Mietverhältnisse noch spezifische Lösungen finden kann. Ich habe also ein gewisses Verständnis, dass Sie sagen, dort habe man dann keine Anpassungsmöglichkeiten, aber wenn man berücksichtigt, dass jedes Jahr in fast 20 Prozent der Wohnungen die Mieter wechseln und im Schnitt alle fünf, sechs Jahre sowieso ein Wechsel stattfindet, muss man sehen, dass wir hier von einem ganz kleinen Teil aller Mietverhältnisse reden. Man kann ja jedes Jahr die Teuerung anpassen, und alle fünf, sechs Jahre ist das Marktelement der Vergleichsmiete anwendbar. Den eingeschränkten Bereich von Langzeitmietverhältnissen kann man - sofern nötig - im Zweitrat nochmals anschauen. Sonst empfehle ich Ihnen, hier der Minderheit zu folgen.