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Reimann Maximilian · Ständerat · 2010-06-17

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-17

Wortprotokoll

In der Kommission hat es ursprünglich eine Minderheit gegeben, die von diesem Bericht Kenntnis nehmen und sich damit voll und ganz hinter die Position des Bundesrates stellen wollte. Im Plenum hat dann die Mehrheit obsiegt.

Nun hat sich aber der Nationalrat gegen unseren Beschluss ausgesprochen und sich damit gegen die Rückweisung des Berichtes an den Bundesrat entschieden. Das heisst, der Nationalrat liegt auf der Linie der seinerzeit von mir angeführten Minderheit; und in dieser Eigenschaft beantrage ich Ihnen heute nun in Form eines Einzelantrages erneut, vom Bericht Kenntnis zu nehmen und sich damit dem Nationalrat anzuschliessen. Das heisst konkret, dass in dieser Legislaturperiode auf eine Erhöhung der Entwicklungshilfegelder des Bundes verzichtet werden soll, wie es uns der Bundesrat vorschlägt; diese Debatte soll mit Rücksicht auf die aktuelle Finanzlage auf die nächste Legislaturperiode verschoben werden.

Die Schuldenbremse verbietet es uns, wie es uns der Bundesrat im Bericht auch klar vor Augen führt, kurzfristig eine Erhöhung der Entwicklungshilfe auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens ins Auge zu fassen - ich muss einfach daran erinnern. Dieses verfassungsmässige Gebot zur gesunden Haushaltführung möchte ich respektieren. Ich [PAGE 703] appelliere deshalb auch an die Verantwortungsträger der Institutionen der schweizerischen Entwicklungshilfe- und -zusammenarbeit, die mit starkem Lobbying für die Erhöhung der Gelder Druck machen, Verständnis für das Institut der Schuldenbremse aufzubringen.

Gerade die aktuelle Krise der Staatsfinanzen, von der eine ganze Reihe von entwickelten Ländern betroffen ist, ruft uns doch in Erinnerung, wie wichtig es ist, nicht vom tugendhaften Weg gesunder Staatsfinanzen abzukommen.

Nehmen Sie deshalb von diesem guten und objektiven Bericht des Bundesrates zur Weiterführung der Entwicklungszusammenarbeit Kenntnis, koppeln Sie ihn nicht mit umstrittenen zusätzlichen Ausgabenbegehren, und schauen Sie bei der nächsten Legislaturplanung, ob es dannzumal die Finanzlage erlaubt, jährlich 800 Millionen bis eine Milliarde Franken mehr für die bereits heute gut dotierte Entwicklungshilfe zur Verfügung zu stellen.