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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-12-10

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-12-10

Wortprotokoll

Frau Hollenstein, bei der gemeinsamen Absichtserklärung vom 30. November 2001 handelt es sich nicht um einen Vertrag in diesem Sinne. Es handelt sich um eine Absichtserklärung, in welcher zunächst einmal das Ziel festgehalten wird, nämlich die Optimierung der Sicherheit in Strassentunneln - nicht nur in alpenquerenden, sondern in Strassentunneln überhaupt -, und in welcher nachher verschiedene Massnahmen aufgezählt werden, zu welchen sich die Länder verpflichten oder sich nur zu deren Überprüfung verpflichten. Solche Massnahmen bestehen in der Ausrüstung von Fahrzeugen - das betrifft den engeren Teil Ihrer Frage -, es geht aber auch um die Ruhezeitverordnung, die Ausbildung, die Alkoholmenge, die im Blut sein darf oder nicht sein sollte, es geht um Dosierungsmassnahmen, Richtungstrennungen usw. Das alles soll geprüft werden, und zwar auch dann, wenn es zum Erfolg haben wird, dass die Kapazität des Verkehrs reduziert wird. Damit eine solche indirekte Folge, nämlich die Reduzierung des Verkehrs, nicht von einem anderen Land als diskriminierend angeprangert werden könnte, habe ich die Verkehrsminister eingeladen. Wir sind so zur Absicherung dieser Vereinbarung vorgegangen.

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