Hess Hans · Ständerat · 2015-06-10
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-10
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, das Postulat Germann anzunehmen. Die Swissness-Vorlage erinnert mich stark an die Strafprozessordnung. Kurz nach der Verabschiedung in den Räten haben wir festgestellt, dass die Strafprozessordnung in weiten Teilen vermutlich untauglich sein wird. Wir hatten nicht den Mut, darauf zurückzukommen. Jetzt flicken wir in mühsamer Kleinarbeit daran herum. Genau das droht bei der Swissness-Vorlage auch zu passieren.
Wir haben im Kanton Obwalden zwei Betriebe, die ihre Produktion praktisch einstellen könnten, wenn die Bundesratsverordnung in der vorgesehenen Form umgesetzt würde. Ich darf die Firmen nennen: Es sind die Nahrin AG mit 280 Mitarbeitern und die Bio Familia AG mit 170 Mitarbeitern.
Es ist unverständlich, dass Schweizer Wasser von der Anrechenbarkeit an die Swissness ausgeschlossen werden soll. Wenn mir die Frau Bundesrätin hier und jetzt sagt, dass das Schweizer Wasser angerechnet wird und nicht nur das Mineralwasser, dann kann ich mich korrigieren und das Postulat Germann ablehnen. Das wäre für mich sonst ein Eigentor. Wir würden uns einseitig und ohne Not unserer Wettbewerbsvorteile berauben. Schweizer Wasser muss doch in der rohstoffarmen Schweiz für Swissness pur stehen.
Ich bitte Sie aus Sorge um den Wirtschaftsstandort Schweiz, unter diesen Umständen dem Postulat Germann zuzustimmen, und zwar im Sinne eines Marschhaltes, der genutzt wird, um die veränderten Verhältnisse, auch nach dem 15. Januar 2015 mit der Aufhebung des Mindestkurses, nochmals zu überdenken und sie in die Entscheidfindung einzubeziehen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie das Postulat Germann annehmen.