Widmer Hans · Nationalrat · 2001-12-10
Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-10
Wortprotokoll
Es ist ein wunderschönes Zusammentreffen, wenn unser Rat heute, am Tag der Menschenrechte, über die Anerkennung der Zuständigkeit eines für die Realisierung der Menschenrechte wichtigen Uno-Ausschusses zu beraten hat. Dieser Ausschuss verwirklicht Artikel 14 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung. Der Bundesrat soll über unsere Zustimmung zur Botschaft 01.052 dazu ermächtigt werden, die Kompetenz des Ausschusses zur Entgegennahme und Erörterung individueller Mitteilungen anzuerkennen.
Die SP-Fraktion vertritt aus Überzeugung den Antrag der Mehrheit und plädiert für Eintreten sowie für Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates.
Als die Schweiz anno 1992 das aus dem Jahr 1965 stammende Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung ratifizierte, machte sie bezüglich des individuellen Mitteilungsverfahrens noch einen Vorbehalt, weil damals nur gerade 14 der 130 Vertragsstaaten die Zuständigkeit des Ausschusses anerkannten und weil die Schweiz mit ihren Staatenberichten noch Erfahrungen sammeln wollte. Zum heutigen Zeitpunkt aber sind bereits 158 Vertragsstaaten auszumachen, von denen über dreissig das individuelle Mitteilungsverfahren nach Artikel 14 des Abkommens akzeptiert haben. Es ist daher nach Meinung der SP-Fraktion höchste Zeit, den im Jahr 1992 gemachten Vorbehalt endlich aufzuheben. Eine solche Aufhebung liegt im Interesse der schweizerischen Menschenrechtspolitik. Zwar hat das individuelle Mitteilungsverfahren bloss subsidiären Charakter, denn es kommt ja erst nach dem Durchlaufen der nationalen Instanzen überhaupt zum Tragen. Aber die Tatsache, dass wir die Zuständigkeit des Ausschusses für die Entgegennahme und Erörterung von Mitteilungen bzw. Petitionen von Personen oder Personengruppen anerkennen, welche behaupten, Opfer einer Verletzung eines im Übereinkommen enthaltenen Rechtes zu sein, diese Tatsache wird unsere Menschenrechtspolitik sowohl aussen- als auch innenpolitisch sehr stärken.
Mit der Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses machen wir deutlich, dass wir mehr wollen als eine bloss strafrechtliche Erfassung bestimmter rassendiskriminierender Akte. Mit der Zuständigkeitsanerkennung leben wir der Erkenntnis nach, dass die Ausmerzung jeder Form von Rassendiskriminierung - Herr Schlüer, hören Sie mir zu, Sie werden die Argumente, die ich bringe, nachher ja doch wieder nicht ernst nehmen wollen - über den Bereich des Strafrechtes hinausgeht. Es braucht einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz, der nicht nur sozusagen negativ auf Strafe aus ist, sondern der positiv in der Aussen-, aber auch in der Innenpolitik stets die Wahrung der Rechte der Opfer von solchen Akten der Rassendiskriminierung vor Augen hat. Solidarisieren wir uns doch mit jenen über dreissig Staaten, welche die Zuständigkeit des Ausschusses bereits anerkannt haben. Mit Sicherheit wird unsere Glaubwürdigkeit in der Menschenrechtspolitik steigen, ohne dass wir uns vor vermeintlich fremden Richtern zu fürchten brauchen, denn der Ausschuss ist nicht befugt, das Übereinkommen in rechtlich verbindlicher Weise auszulegen oder die Vertragsstaaten rechtlich verbindlich zu verurteilen. Wir sind zudem mit dem Bundesrat der Überzeugung, dass es kein fakultatives Referendum braucht, weil sowohl das Übereinkommen als auch die Annahme von Artikel 14 kündbar sind und weil es sich keineswegs um einen Beitritt zu einer internationalen Organisation handelt.
Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie daher, der Vorlage ohne Wenn und Aber zuzustimmen und nicht nur den Antrag auf Nichteintreten abzulehnen, sondern auch den Antrag der Minderheit, welcher das fakultative Referendum verlangt. Ich danke für die gute Aufmerksamkeit trotz spärlicher Präsenz.
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Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
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